Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8

 

Von der SPD-Fraktion wurde mit den im Antrag genannten Gründen die Hebesatzsenkung für die Grundsteuer B erläutert. Verschiedene Redner der Mehrheitsfraktion verwiesen auf die sehr niedrigen Steuerhabesätze in Lohne, die mit einer Absenkung verbundene relativ geringe Entlastungswirkung und die Wichtigkeit einer Konstanz in der kommunalen Steuerpolitik. Von den Antragstellern wurde auf den Überschuss des Jahresabschlusses 2011 und die vorhandenen liquiden Mittel verwiesen, die es ermöglichen, Geld an den Steuerzahler zurückzugeben.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, den Steuerhebesatz für die Grundsteuer B ab dem Jahre 2013 auf 250 v.H. zu senken, wurde abgelehnt.