Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung mit einer Anhebung des Steuersatzes auf 15 % vorzubereiten, damit die Änderung zum 01.04.2013 wirksam werden kann.


 

Nach Vorstellung des Antrages durch die SPD-Fraktion wurde verwaltungsseitig die Rechtslage erläutert. Bei der Umstellung der Besteuerung der Geldspielgeräte auf die Einspielergebnisse zum 01.01.2010 wurde in der Vergnügungssteuersatzung ein Steuersatz von 12 % festgelegt. Diesen Steuersatz hat das OVG Lüneburg als rechtmäßig bestätigt. Eine Kommune darf den Steuersatz nicht so hoch setzen, dass hierdurch eine „erdrosselnde“ Wirkung eintritt, d.h., dass der gewählte Beruf des Spielautomatenaufstellers hierdurch wirtschaftlich unmöglich gemacht wird. Nach einer Entscheidung des OVG Lüneburg vom 08.11.2010 liegt ein Steuersatz von 15 % an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen.

 

Verwaltungsseitig wurde vorgeschlagen, die betroffenen Unternehmen über eine beabsichtigte Steuersatzerhöhung auf 15 % zu informieren. In der Ratssitzung am 27.02.2013 könnte die Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen und ab dem 01.04.2013 wirksam werden. Von einer Erhöhung des Steuersatzes auf 19 % zum 01.01.2014 wurde verwaltungsseitig zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten, da hierzu die Rechtslage zu unsicher ist.

 

Von verschiedenen Rednern wurde der Vorschlag der Verwaltung befürwortet.