Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Für die jetzigen Bewohner des Flüchtlingswohnheims ist eine dezentrale Unterbringung und Betreuung zu organisieren. Sofern die Bewohner selbst keine Wohnung finden und auch eine Unterbringung in Obdachlosenunterkünften nicht möglich ist, können auch geeignete Wohnungen durch die Stadt Lohne angemietet werden

Künftig zugewiesene Personen sind ebenfalls dezentral unterzubringen und zu betreuen, soweit keine zentrale Betreuung möglich ist.

Darüber hinaus ist im Wege langfristiger Planung weiterhin nach einem geeigneten Objekt für die zentrale Betreuung zu suchen.


Sachverhalt:

 

Seit 1993 gibt es das Flüchtlingswohnheim Lohne in dem ehemaligen Kasernengebäude,
Block B, Von-Stauffenberg-Str. 14. Das ursprünglich von der Stadt Lohne gemietete Gebäude wurde 2000/01 vom Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth, Vechta, erworben. Aufgrund vertraglicher Regelungen war und ist das Caritas-Sozialwerk (CSW) durchgängig Betreiber der Einrichtung.

Der jetzige Vertrag läuft zum 31.12.2008 aus. Das CSW möchte den Vertrag nicht verlängern, weil es Lohne zum Mittelpunkt seiner Arbeit machen und die Leitung des CSW nach Lohne verlegen möchte. Die Zahl der Mitarbeiter in Lohne erhöht sich dann auf ca. 100 Personen. Das Gelände soll nach und nach insgesamt neu gestaltet werden.

 

In dem Flüchtlingswohnheim sind aktuell noch 22 Personen untergebracht. Dabei handelt es sich um 5 Einzelpersonen und um zwei Familien mit elf bzw. sechs Personen. Die Zuweisung neuer Asylbewerber ist zurzeit nicht angekündigt.


Die jetzigen Bewohner benötigen eine neue Unterkunft; und auch die Möglichkeit neuer Zuweisungen darf nicht ganz außer Acht gelassen werden. Es ist daher zu entscheiden, wie künftig eine Unterbringung stattfinden soll.


Die Betreuung der Bewohner des Flüchtlingswohnheimes durch eine Sozialarbeiterin hat sich grundsätzlich bewährt. Sie sollte zumindest in Einzelfällen auch künftig sichergestellt werden. Das CSW ist grundsätzlich bereit, weiterhin eine Betreuung der Flüchtlinge zu übernehmen, weil die Betreuung von Migranten eine ihrer Aufgaben ist. Es ist daher auch zu entscheiden, ob und wie künftig eine Betreuung stattfinden soll.


Eine zentrale Betreuung (ähnlich wie bisher) kommt aufgrund der bisherigen Erfahrungen grundsätzlich in Betracht. Zurzeit sind hierfür jedoch weder beim CSW noch bei der Stadt Lohne geeignete Räumlichkeiten in Sicht. Eine Suche wird sich voraussichtlich auch schwierig gestalten, zumal bei Diskussionen Einigkeit darüber bestand, dass ein Gebäude mitten in einem Wohngebiet möglicherweise nicht sinnvoll sei.


Eine dezentrale Betreuung ist möglich, wenn Bewohner selbst eine Wohnung finden (sehr schwer), die Stadt notwendigen Wohnraum anmietet oder eine Unterbringung in Obdachlosenunterkünften erfolgt. Das CSW würde dann im Rahmen der aufsuchenden Familienhilfe wöchentlich Kontakt mit den einzelnen Personen und Familien aufnehmen und notwendige Hilfe anbieten.

Nachfragen von Ausschussmitgliedern bezogen sich darauf, wie die aktuell noch 22 Bewohner des Flüchtlingsheims untergebracht werden können. Hierzu wurde verwaltungsseitig erklärt, dass eine zentrale Unterbringung nicht möglich ist, da entsprechende Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen und bei einer dezentralen Unterbringung die Stadt Lohne möglichst nicht als Mietpartei auftreten will. Angestrebt wird, die Bewohner in eigenen städtischen Gebäuden unterzubringen.