Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

„Die Lärmkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt in die Konfliktanalyse einzusteigen. Der Rat und die Öffentlichkeit ist über das Ergebnis zu informieren.“


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Geogr. Pröpper von der Firma RP Schalltechnik.

 

Anhand einer Präsentation stellte Herr Pröpper die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Stufe 2) in der Stadt Lohne vor. Er erläuterte, dass mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 die Europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen hat. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.

 

Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen:

 

• strategische Lärmkarten zu erstellen,

• die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,

• Aktionspläne aufzustellen wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und

• die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

 

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Durchführung dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie durch das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ und die „34. Bundes-Immissionsschutzverordnung“ geregelt.

 

Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes sind nach § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz die Kommunen zuständig.

 

Mit der Erstellung der Lärmkarten hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim (GAA) beauftragt. Die errechneten Lärmkarten des GAA Hildesheim liegen seit Juli 2012 vor und werden auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums unter folgender Internetadresse veröffentlicht:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/kartierungsergebnisse/

kartierungsergebnisse_2stufe_2012/106491.html

 

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie befindet sich aktuell in der zweiten Stufe. In dieser zweiten Phase wird unter anderem die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr untersucht. In Lohne sind die BAB 1, die L 845 und die L 846 betroffen. Betroffen vom Verkehrslärm sind an diesen Straßen tagsüber 1.100 Menschen und 600 nachts.  Herr Pröpper erläuterte, dass vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz empfohlen wird, ab einem Wert von 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts einen Aktionsplan aufzustellen. In Lohne wird dieses Kriterium aber nicht erreicht. Die Stadt Lohne hat sich dennoch entschlossen, in die Konfliktanalyse einzusteigen.

 

In der Aussprache wies ein Ausschussmitglied darauf hin, dass auch andere Faktoren wie z.  B. die hohe Verkehrsdichte und die Luftverschmutzung zu Beeinträchtigungen bei den Anwohnern führen.

Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers Land Niedersachsen hin.

 

Mit dem Instrument der Lärmaktionsplanung können möglicherweise Verbesserungen erreicht werden.

 

Herr Pröpper erläuterte auf entsprechende Anfragen, dass die vorgestellten Lärmwerte empfohlene Auslösekriterien seien oberhalb dessen eine Lärmaktionsplanung durchgeführt werden sollte und Fördermittel für Maßnahmen zurzeit nicht vorgesehen seien. Zum Zeitrahmen führte er aus, dass in etwa 6 Monaten die Lärmaktionsplanung vorgestellt werden soll.