Sitzung: 15.01.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 6/030/2013
Beschlussvorschlag:
„Die Lärmkarten des Niedersächsischen
Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt in die
Konfliktanalyse einzusteigen. Der Rat und die Öffentlichkeit ist über das
Ergebnis zu informieren.“
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Geogr. Pröpper von der Firma RP Schalltechnik.
Anhand einer Präsentation stellte Herr
Pröpper die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Stufe 2) in der Stadt Lohne
vor. Er erläuterte, dass mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 die
Europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen hat.
Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab,
schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu
vermindern.
Dazu werden die Mitgliedstaaten
verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen:
• strategische Lärmkarten zu erstellen,
• die Öffentlichkeit über die
Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
• Aktionspläne aufzustellen wenn bestimmte,
von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte
Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und
Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und
• die EU-Kommission über die Schallbelastung
und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die
Durchführung dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie durch das „Gesetz zur Umsetzung
der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“
und die „34. Bundes-Immissionsschutzverordnung“ geregelt.
Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes
sind nach § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz die Kommunen zuständig.
Mit der Erstellung der Lärmkarten hat das
Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz das Staatliche
Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim (GAA) beauftragt. Die errechneten Lärmkarten
des GAA Hildesheim liegen seit Juli 2012 vor und werden auf der Homepage des
Niedersächsischen Ministeriums unter folgender Internetadresse veröffentlicht:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/kartierungsergebnisse/
kartierungsergebnisse_2stufe_2012/106491.html
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
befindet sich aktuell in der zweiten Stufe. In dieser zweiten Phase wird unter
anderem die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen
Kraftfahrzeugen pro Jahr untersucht. In Lohne sind die BAB 1, die L 845 und die
L 846 betroffen. Betroffen vom Verkehrslärm sind an diesen Straßen tagsüber
1.100 Menschen und 600 nachts. Herr
Pröpper erläuterte, dass vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und
Klimaschutz empfohlen wird, ab einem Wert von 70 dB(A) tagsüber oder 60
dB(A) nachts einen Aktionsplan aufzustellen. In Lohne wird dieses Kriterium
aber nicht erreicht. Die Stadt Lohne hat sich dennoch entschlossen, in die
Konfliktanalyse einzusteigen.
In der Aussprache wies ein Ausschussmitglied
darauf hin, dass auch andere Faktoren wie z.
B. die hohe Verkehrsdichte und die Luftverschmutzung zu
Beeinträchtigungen bei den Anwohnern führen.
Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang
auf die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers Land Niedersachsen hin.
Mit dem Instrument der Lärmaktionsplanung können
möglicherweise Verbesserungen erreicht werden.
Herr Pröpper erläuterte auf entsprechende
Anfragen, dass die vorgestellten Lärmwerte empfohlene Auslösekriterien seien
oberhalb dessen eine Lärmaktionsplanung durchgeführt werden sollte und
Fördermittel für Maßnahmen zurzeit nicht vorgesehen seien. Zum Zeitrahmen
führte er aus, dass in etwa 6 Monaten die Lärmaktionsplanung vorgestellt werden
soll.