Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Für die Vogtstraße, eine Teilstrecke der Bahnhofstraße (zw. Am Bahnhof und Neuer Markt), einen Teilbereich der Keetstraße (zw. Neuer Markt bis Bahnübergang), die Meyerhofstraße /zw. Neuer Markt bis Klapphakenstraße), die Falkenbergstraße sowie den Teil der Marienstraße für den bislang noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist,  soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km beantragt werden.


Von der Verwaltung wurden anhand einer Präsentation die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Innenstadt vorgestellt. Für einen Teilbereich der Brinkstraße (zwischen Vogtstraße und Landwehrstraße) besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Für den Bereich Brinkstraße (ab Vogtstraße) bis zur Kreuzung Falkenberg-/Linden-/Marienstraße ist eine Tempo 20-Zone angeordnet. Für die Vogtstraße und die Bahnhofstraße bestehen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Vogtstraße sowie einen Teilbereich der Bahnhofstraße (zwischen Am Bahnhof und Neuer Markt) und die Keetstraße bis  zum Bahnübergang eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beantragen um für diese innenstadtnahen Straßenzüge eine einheitliche Geschwindigkeitszone zu schaffen.

 

In der Aussprache wurde von einigen Ausschussmitgliedern empfohlen, auch die Falkenbergstraße, die Meyerhofstraße sowie das Teilstück der Marienstraße für das bislang keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt mit in den Antrag aufzunehmen.