Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.12.2012 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.12.2012

Ordentliche Erträge

39.637.400,00 €

37.843.491,34 €

davon

 

 

Gewerbesteuer

17.500.000,00 €

16.577.935,13 €

Ordentliche Aufwendungen

39.637.400,00 €

31.757.914,51 €

Außerordentliche Erträge

800.000,00 €

1.334.942,30 €

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00 €

97.703,99 €

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.12.2012

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

35.664.500,00 €

35.808.177,84 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

33.342.400,00 €

31.089.835,44 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

5.142.500,00 €

5.689.413,50 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

7.980.500,00 €

5.312.988,64 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

150.000,00 €

83.204,78 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

90.000,00 €

80.310,46 €

Summe

- 455.900,00 €

+ 5.097.661,58 €

 


 

Anmerkungen

 

  • Das Gewerbesteueraufkommen liegt ca. 5 % unter dem Haushaltsansatz.

 

  • Nichtzahlungswirksame Vorgänge für Abschreibungen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden, Urlaub, Sonderpostenauflösung und Wertberichtigungen auf Forderungen sind bisher nicht verbucht. Gebucht sind dagegen die Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte.

 

  • Die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken liegen über dem Haushaltsansatz.

 

  • Der Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2012 wird sich gegenüber dem Jahresanfangsbestand erhöhen.

 

  • Wie das Jahresergebnis des Jahres 2012 ausfällt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Es ist jedoch von einem positiven Jahresergebnis (Überschuss) auszugehen.

 

 

Gewerbesteuer Ist-Aufkommen                 Gewerbesteuer Jahres-Anordnungssoll

 

2012    =          16.711.962,00                         2012    =          16.577.935,13

2011    =          17.376.521,00                         2011    =          17.491.820,74

2010    =          14.755.478,00                         2010    =          15.024.594,84

2009    =          16.717.053,00                         2009    =          16.705.438,52

2008    =          18.353.050,00                         2008    =          18.710.880,34

2007    =          18.196.308,00                         2007    =          18.193.951,41

 

Einkommensteueranteil

 

2012    =          8.003.127,00

2011    =          6.772.677,00

2010    =          6.242.332,00

2009    =          6.502.467,00

2008    =          6.754.831,00

2007    =          5.872.928,00

 

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.