Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

Der Verwaltungsausschuss hat für den Bereich Windmühlenberg die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde auch eine Veränderungssperre erlassen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, für diesen bislang unbeplanten Bereich klare Vorgaben zu treffen, die eine angemessene „Nachverdichtung“ angesichts der vielfach relativ großen Grundstücke ermöglichen. Gleichwohl soll die bisherige Struktur einer lockeren Einfamilienhausbebauung nicht verändert werden.

Von der Verwaltung wurde ein Plankonzept erarbeitet, das die angemessene Erweiterung vorhandener Wohnhäuser und bei sehr großen Grundstücken sogar die Errichtung freistehender Wohnhäuser ermöglicht.

Gleichzeitig wurden Festsetzungen getroffen, die die Zahl der Wohnungen je Grundstück und die Mindestgröße der Grundstücke regeln.

Der Verwaltungsausschuss hatte seinerzeit auch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „An der Heide“ und die Änderung der Bebauungspläne Nr. 59 „Drostenweg“ und Nr.  39 „Mühlenkamp“ beschlossen. Diese Gebiete sind ähnlich wie der Windmühlenberg strukturiert, so dass es sich empfiehlt, für diese Bebauungspläne die gleichen Festsetzungen zu treffen.  Aufgrund dessen erübrigt sich eine separate Vorstellung dieser Plankonzepte im Bauausschuss. Dieser Vorgehensweise wurde vom Ausschuss zugestimmt.

In der weiteren Aussprache wurden von der Verwaltung Fragen zur Gebäudehöhe erläutert und darauf hingewiesen, dass die gewählte Gebäudehöhe im Innenbereich auch dem Schutz der bereits vorhandenen Bebauung dient.