Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Plankonzept zur Anlage von Amphibienlaichgewässern im Bereich Farlage und am Pohlwiesendamm wird zugestimmt.


Das Plankonzept wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 106 „Ost-West-Verbindung“ wurde die Anlage einer Amphibienbarriere am Rande einer Waldfläche an der Zerhusener Straße als Kompensationsmaßnahme festgesetzt. In der Planung zur Realisierung dieser Maßnahme stellte sich heraus, dass es in diesem Bereich einerseits aus Flächengründen, aus naturschutzfachlichen Gründen und aus Kostengründen (Kostenschätzung ca. 70.000 €) unangemessen wäre, diese Kompensationsmaßnahme zu realisieren.

 

In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta  wird vorgeschlagen, als Ersatz für diese Amphibienbarriere an geeigneten Standorten im Stadtgebiet 4 bis 6 Amphibienlaichgewässer in einer Mindestgröße von je 200 m2 anzulegen. Diese Maßnahme ist für den Erhalt einer umfangreichen und artenreichen Amphibienpopulation im Stadtgebiet erheblich wirksamer als die vormals festgesetzte Amphibienbarriere. Aus diesem Grund sollen nun auf städtischen Flächen südlich der Zerhusener Straße (Farlage) sowie am Pohlwiesendamm insgesamt 4 bis 5 Amphibienlaichgewässer angelegt werden.

 

Der NABU Lohne hält die Fläche am Pohlwiesendamm für nicht sehr geeignet, da diese Flächen wahrscheinlich nährstoffreich sind und unter Umständen durch die umlaufenden tiefen Gräben ein trocken fallen der geplanten Amphibienlaichgewässer zu befürchten sei. Die Verwaltung ist nach Begutachtung der Flächen durch einen Landschaftsplaner jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die östlich der Bahn gelegene Fläche durchaus für die Anlage zweier Amphibienlaichgewässer eignen könnte, da diese Flächen im Frühjahr sehr feucht waren und ein Gehölzsteifen diesen Bereich von dem angrenzenden Maisacker abschirmt.