Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Beschluss:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.04.2013 in Kraft.


Ein Mitglied der SPD-Fraktion wies auf die besorgniserregende Zunahme des Automatenspiels und der Spielsucht hin, welche von ihrer Fraktion erkannt wurde und zum Antrag auf Steuererhöhung führte. Mit Hilfe einer höheren Steuer könnte lenkend eingegriffen werden. Die Rednerin kritisierte, dass in Lohne mit Spielgeräten pro Jahr mehr als zwei Millionen Euro Umsatz erzielt werden. Abschließend sprach sie sich für eine Erhöhung der Steuer aus und forderte eine Verwendung der Mehreinnahmen für die Suchtprävention.