Sitzung: 26.02.2013 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 51/007/2013
Beschlussvorschlag:
Die notwendigen Regelungen für eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder können getroffen werden. Die Übernahme der Kosten für ggf. erforderliche bauliche Maßnahmen und Beschaffungen wird empfohlen.
Sachverhalt:
Im September 2012 wurden die Eltern von insgesamt 570
Kindern danach befragt, ob und inwieweit sie den Anspruch auf frühkindliche
Förderung in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege geltend machen
werden. Für 294 Kinder (= 51,58 %) ging eine Antwort ein.
Die Eltern von
· 112 Kindern (ca. 38 %) haben mitgeteilt, dass sie zum 01.08.2013 keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen werden.
· 61 Kindern (ca. 21 %) haben angegeben, dass sie bereits eine Betreuung in Anspruch nehmen. Teilweise äußerten sie sich auch wegen einer (anderen) Betreuung ab 01.08.2013.
·
121 Kindern (ca. 41 %) wünschen ab 01.08.2013
eine Betreuung.
Ausgehend davon, dass sich überwiegend die Eltern an der
Umfrage beteiligt haben, die einen Betreuungsplatz wünschen, hat die weitere
Auswertung der Befragung ergeben, dass bei der Anmeldung für das Betreuungsjahr
2013/2014 voraussichtlich keine „bösen Überraschungen“ zu erwarten sind.
Zwischenzeitlich liegen die Anmeldezahlen aus der Anmeldewoche (21. bis
25.01.2013) vor. Wenngleich auch noch mit einigen weiteren Anmeldungen zu
rechnen ist, bleibt nach einer ersten Auswertung und Planung in Zusammenarbeit mit
den Leitungen der Kindertagesstätten festzustellen, dass der Betreuungsbedarf
gedeckt werden kann; allerdings nicht immer in der „Wunsch-Kindertagesstätte“,
so dass eine Umverteilung unumgänglich ist.
Wesentliche Punkte für eine endgültige Regelung sind:
· Für die ganztägige Betreuung von unter Dreijährigen werden insgesamt ca. 34 Plätze benötigt. Der Bedarf soll teilweise durch eine neue Ganztags-Krippengruppe in der neuen Ev. KiTa. Sankt Katharina gedeckt werden. Die Ganztagsgruppe in der Kinderkrippe „Die kleinen Strolche“ muss weitergeführt werden; ebenso wohl auch die altersübergreifende Ganztagsgruppe in St. Gertrud.
· Für die ganztätige Betreuung von Kindergartenkindern (3 bis 5 Jahre alt) werden insgesamt ca. 45 Plätze benötigt. Der Bedarf soll einerseits durch die bestehenden Ganztagsgruppen in St. Gertrud gedeckt werden. Über eine kombinierte Regel-/Ganztags-Gruppe (alle Kinder vormittags, Kinder mit längerem Betreuungsbedarf nachmittags als Kleingruppe) soll die Betreuung der weiteren Kinder sichergestellt werden.
·
Im
· Im Kindergarten St. Maria Goretti (Brockdorf) muss voraussichtlich eine Gruppe in eine altersübergreifende Gruppe umgewandelt werden. Dies bleibt auch für andere Kindertagesstätten nicht ausgeschlossen (z.B. St. Josef, St. Michael).
·
Ein Platzüberhang (insbesondere im
Nachmittagsbereich) soll möglichst durch die Reduzierung einer Gruppe auf eine
Kleingruppe oder durch Schließung einer Gruppe abgebaut werden. Die
Interessengruppe im Kindergarten St. Josef wird nach bisherigen Planungen geschlossen.
Die Leitungen der Kindertagesstätten werden sich kurzfristig (voraussichtlich unter Beteiligung des Famlienbüros) treffen, um notwendige Umverteilungen sinnvoll und familienfreundlich zu regeln. Möglicherweise kann das Ergebnis in der Sitzung vorgestellt werden.
Beratungsverlauf:
Herr Kröger führte weiter aus, dass eventuell die Möglichkeit bestünde, die Regelgruppe im Kindergarten St. Katharina für dieses Jahr als Krippengruppe einzurichten und erst nächstes Jahr in eine Kindergartengruppe umzuwandeln.
Auf Nachfrage erläuterte er, dass auch weitere Betreuungsmöglichkeiten für Interessenten nach dem 1.8. z.B. durch Kindertagespflege bestünden. Er wies auch darauf hin, dass es Planungen für eine Krippengruppe im alten Pfarrhaus St. Josef gebe.
Wegen der vielen Anfragen im Kindergarten St. Stefan regte ein Ausschussmitglied eine Veränderung der Schulbezirke an, um eine Verlagerung der Anfragen in Richtung St. Michael herbeizuführen. Herr Kröger erklärte, dass auch heute schon viele Kinder den Kindergarten St. Michael besuchen, die dann in die Franziskusschule eingeschult würden. Für Kindergärten gibt es keine Einzugsbereiche.