Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 D „Fasanenstraße“.

 

b)      Die Fasanenstraße soll nach der Ausbauvariante 3 ausgebaut werden.


Die Verwaltung erläuterte, dass für den Bereich Fasanenstraße der Bebauungsplan Nr. 7 D „Lohner Esch“ gilt, der seit 1967 rechtsverbindlich ist. Bislang konnte die Fasanenstraße aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht ausgebaut werden, da sich die im Bebauungsplan Nr. 7 D vorgesehene Fläche für eine Wendeanlage in Privatbesitz befindet. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Beschwerden bezüglich der mangelhaften Straßenverhältnisse.

 

Um einen Endausbau der Fasanenstraße zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 7 D dahingehend zu ändern, dass das als Wendeanlage vorgesehene Grundstück nicht mehr als Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird. Die Fasanenstraße würde dann bis zum Ende der bisher geschotterten Straße ausgebaut werden und auf Höhe des Flurstücks 187/7 enden.

 

Anhand einer Präsentation stellte die Verwaltung die möglichen Ausbauvarianten vor.

 

Variante 1:

Bei einer nach Norden ausgerichteten Wendeanlage ist aus den Grundstücken 187/6 und 188/12 ca. 70 m² Grunderwerb erforderlich. Da östlich angrenzend ein städtisches Grundstück zur Verfügung steht, bietet sich hier vor allem ein Flächentausch zugunsten des Eigentümers an.

 

Variante 2:

Für eine nach Süden orientierte Wendeanlage ist ein Grunderwerb aus den Flurstücken 187/1 und 188/10 – ebenfalls ca. 70 m² – erforderlich.

 

Variante 3:

Die Fasanenstraße wird ohne Wendeanlage ausgebaut; ein Grunderwerb ist nicht erforderlich. In diesem Fall würde eine knapp 90 m lange Stichstraße entstehen.

 

In der Aussprache wurde der Ausbau von einem Ausschussmitglied begrüßt und auf den gestellten Fragenkatalog hingewiesen. Von der Verwaltung wurde dieser Fragenkatalog in der Sitzung weitestgehend abgehandelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können weitere Auskünfte hierzu in einer öffentlichen Sitzung jedoch nicht erfolgen und sollten daher im Verwaltungsausschuss oder in einem nichtöffentlichen Teil gegeben werden.

 

Der Ausschuss beschloss daraufhin, im Anschluss an die öffentliche Sitzung einen nichtöffentlichen Teil durchzuführen.