Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Anliegergemeinschaft auf zwei stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen sowie der Rotmarkierung der Furten im Kreuzungsbereich wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta zu stellen. Die bestehende Höchstgeschwindigkeit von 50 Km soll jedoch bestehen bleiben.


In der Sitzung des Bauausschusses am 31.01.2013 ist angeregt worden, den Gehweg auf der östlichen Seite des Bergweges für den Radfahrverkehr freizugeben. Die Freigabe muss von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta angeordnet werden. Ein entsprechender Antrag wurde zwischenzeitlich gestellt.

 

Von der Anliegergemeinschaft Bergweg werden weitere Maßnahmen gefordert. So soll die Höchstgeschwindigkeit auf dem Bergweg auf 30 km/h reduziert und durch entsprechende Schilder und Piktogramme auf der Fahrbahn auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden. Von dieser Maßnahme verspricht sich die Anliegergemeinschaft eine deutliche Reduzierung des Verkehrslärms insbesondere in den Nachtstunden. Zudem trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung erheblich dazu bei, die allgemein gefährliche Verkehrssituation auf dem Bergweg zu verbessern.

 

Von der zuständigen Behörde wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass der Bergweg eine Landesstraße sei und daher eine große Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr habe. Aus diesem Grunde stimmt die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auch einer Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 Km nicht zu.

 

Des Weiteren werden zwei stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen zur Überwachung der Geschwindigkeit gefordert. Um den Kreuzungsbereich Bergweg/Landwehrstraße sicherer zu gestalten, sollen die Überwege durch entsprechende Rotmarkierung besonders hervorgehoben werden.

 

In der Aussprache plädierten verschiedene Ausschussmitglieder dafür, den Antrag der Anlieger inhaltlich zu unterstützen, sprachen sich aber gegen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km aus. Vielmehr sei es sinnvoll, die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeit zu überwachen.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km grundsätzlich möglich sei, dafür jedoch besondere Gründe vorliegen müssen. Diese liegen nach Auffassung der zuständigen Behörden jedoch nicht vor.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass nach seiner Kenntnis die Tendenz dahin gehe, der Sicherheit des Verkehrs den Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrs zu geben.

 

Auf Antrag eines Ausschussmitgliedes fasste der Ausschuss sodann den nachfolgenden