Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Zweifamilienhauses als Ersatzbau wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Bauherr auf seinem Grundstück Siebengestirn 6 den Neubau eines Zweifamilienhauses als Ersatzbau beantragt.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Danach ist der Ersatzbau an gleicher Stelle zulässig, wenn das vorhandene Gebäude Missstände und Mängel aufweist, wobei eine geringfügige Abweichung vertretbar ist.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich der Ortslage Nordlohne und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.