Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Der Planung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und Geräteraum wird zugestimmt.

 

 

Ausschussmitglied Blömer war während der Beschlussfassung abwesend.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf den Grundstücken Bahnhofstraße 1 (ehem. Tölke) und Bahnhofstraße 3 – 5 (ehem. Leffers) der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und Geräteraum geplant ist. Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 19 A - 3. Änderung für den Bereich Bahnhofstraße. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig.

 

Das geplante Bauvorhaben weicht teilweise von der im Bebauungsplan vorgesehenen Baulinie ab; dieses ist jedoch gem. Nr. 3 der textlichen Festsetzung ausnahmsweise zulässig. Im Bereich des Treppenhauses im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Neuer Markt wird die vordere Baulinie auf einer Fläche von ca. 3,3 m x 5,9 m überschritten.

 

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss. Das Wohn- und Geschäftsgebäude hat eine Gesamthöhe von ca. 15,3 m. Die Überschreitung der Gesamthöhe um ca. 1,3 m wird als geringfügig beurteilt. Überragen wird an dem Gebäude das Treppenhaus mit Aufzugsanlage, welches eine Gesamthöhe von ca. 16 m hat. Die Treppenhausanlage hat die Abmessungen von ca. 5,5 m x 5,5 m. Das geplante Gebäude hat eine Grundflächenzahl von 0,97 und überschreitet die im Bebauungsplan Nr. 19 A - 3. Änderung vorgesehene GRZ von 0,9, wobei in Kerngebieten eine GRZ von 1,0 zugelassen werden kann.

 

Da der Bebauungsplan Nr. 19 A - 3. Änderung ursprünglich der Realisierung eines anderen Vorhabens diente, sollte der Bebauungsplan im Rahmen einer vereinfachten Planänderung entsprechend dem vorliegenden städtebaulichen Konzept angepasst werden.

 

Die Berechnung und der Nachweis der vorhandenen bzw. geplanten Einstellplätze wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Landkreis Vechta geprüft. Sind weitere Einstellplätze erforderlich, sind diese durch den Eigentümer abzulösen bzw. in geeigneter Art nachzuweisen.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass die Zufahrt zu den Parkplätzen und der Tiefgarage nur über die Bahnhofstraße erfolgen kann, da im rückwärtigen Bereich des Grundstücks keine Anbindung an eine öffentliche Straße besteht. Die einzelnen Stellplätze sind zwischen 2,50 Meter und 3,30 Meter breit.

 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion begrüßte das Vorhaben und betonte, dass die geplante Nutzung die bessere Alternative für diesen Bereich sei.