Sitzung: 09.04.2013 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/053/2013
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit
§ 117 NKomVG zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Budget B6 / 01 betrugen für das Jahr 2012
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ansatz |
Aufwand |
4291040 |
Klimaschutzteilkonzept |
21.000,00 € |
46.300,00 € |
4212000 |
Unterhalt. des sonst. unbeweglichen Vermögens (Kinderspielplatz) |
25.000,00 € |
274,64 € |
4221000 |
Unterhaltung des bewegl. Vermögens (Kinderspielplätze) |
2.000,00 € |
0,00 € |
4222000 |
Erwerb geringw. Vermögensgegenstände (Kinderspielplätze) |
1.000,00 € |
2.485,55 € |
4271000 |
Kosten Regionalentwicklungsmanagement (REM) |
107.000,00 € |
140.609,80 € |
4291010 |
Kosten der Ortsplanung |
200.000,00 |
183.594,15 |
4291030 |
Integriertes Stadtentwicklungskonzept |
25.000,00 |
26.632,82 |
4431000 |
Geschäftsaufwendungen |
1.000,00 |
95,00 |
|
Summe |
382.000,00 € |
399.991,96 € |
Überplanmäßige Aufwendungen
17.991,96 €
Die Mehrkosten des REM wurden über Fördermittel bzw. von den beteiligten Kommunen im Landkreis Vechta erstattet. Mittel für das Klimaschutzteilkonzept waren haushaltsmäßig für die Jahre 2012/2013 eingeplant, sind aber tatsächlich komplett im Jahre 2012 angefallen. Von den Gesamtkosten wurden 50 % durch eine Bundesförderung erstattet.
Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.
Nach kurzer verwaltungsseitiger Erläuterung der Mehrausgaben wurde den überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.