Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit

§ 117 NKomVG zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B6 / 01 betrugen für das Jahr 2012

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

4291040

Klimaschutzteilkonzept

21.000,00 €

46.300,00 €

4212000

Unterhalt. des sonst. unbeweglichen Vermögens (Kinderspielplatz)

25.000,00 €

274,64 €

4221000

Unterhaltung des bewegl. Vermögens

(Kinderspielplätze)

2.000,00 €

0,00 €

4222000

Erwerb geringw. Vermögensgegenstände

(Kinderspielplätze)

1.000,00 €

2.485,55 €

4271000

Kosten Regionalentwicklungsmanagement

(REM)

107.000,00 €

140.609,80 €

4291010

Kosten der Ortsplanung

200.000,00

183.594,15

4291030

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

25.000,00

26.632,82

4431000

Geschäftsaufwendungen

1.000,00

95,00

 

Summe

382.000,00 €

399.991,96 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen                                                                  17.991,96 €

 

 

Die Mehrkosten des REM wurden über Fördermittel bzw. von den beteiligten Kommunen im Landkreis Vechta erstattet. Mittel für das Klimaschutzteilkonzept waren haushaltsmäßig für die Jahre 2012/2013 eingeplant, sind aber tatsächlich komplett im Jahre 2012 angefallen. Von den Gesamtkosten wurden 50 % durch eine Bundesförderung erstattet.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.

 

Nach kurzer verwaltungsseitiger Erläuterung der Mehrausgaben wurde den überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.