Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Geräteraum wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass de Eigentümerin des Grundstücks Landwehrstraße 99 die Lückenbebauung eines Grundstücks beantragt. Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen und ist danach zulässig. Das geplante Bauvorhaben hat einen Baugrenzabstand von ca. 9 m zur Landwehrstraße einzuhalten. Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Fläche für Wohnen ausgewiesen.