Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)  Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 E für den Bereich "Südlich Nachtigallenweg".

 

b)  Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass Im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 der Stadt Lohne der Teilbereich 40.7 „Rießel“ als Wohnbaufläche, Fläche für Versorgungsanlagen (Regenrückhaltebecken) und Maßnahmenfläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Flächennutzungsplan darstellt wurde. Diese Fläche befindet sich südlich und südwestlich der Bebauung am Nachtigallen- und Goldammerweg. Ziel dieser Planung ist die Arrondierung des südwestlichen Siedlungsbereiches Lohnes sowie die Herstellung einer 50 m breiten Maßnahmenfläche zum Schutz des südlich gelegenen Naherholungsgebietes Hopen-Zerhusen.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 54 E für den Bereich "Südlich Nachtigallenweg" soll nun aufgrund einer stetigen Nachfrage nach Wohnbauplätzen die östliche Teilfläche des Teilbereiches 40.7 als Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Entsprechend des vorliegenden Vorentwurfs wird das zukünftige neue Wohngebiet vom Nachtigallenweg mit zwei Haupterschließungsachsen aus erschlossen und mit Fuß- und Radwegeverbindungen an die westlich und östlich angrenzenden Wohngebiete angebunden. Das neue Baugebiet wird ca. 30 Bauplätze zur Verfügung stellen und mit der Festsetzung einer ca. 50 m breiten Maßnahmenfläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft einen erforderlichen „Puffer“ zu südlich gelegenen naturnahen Flächen des Naherholungsgebietes Hopen-Zerhusen bilden.

 

In der Aussprache regte ein Ausschussmitglied an, die Breite der Erschließungsstraßen zu überdenken.