Sitzung: 11.04.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 61/030/2013
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat
der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 103 - 1. Änderung
„Brägel Nord“ der Stadt Lohne als
Satzung sowie die Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 - 1. Änderung „Brägel Nord“ von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.03.2013 bis zum 22.03.2013 im
Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und die
Unterlagen zur Stellungnahme übersandt. Während dieser Zeit sind lediglich
Hinweise eingegangen; Bedenken zur Planung wurden nicht geäußert.
Zu den vorgetragenen Hinweisen werden
nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen, in denen keine Bedenken zur
Planung geäußert wurden, sind nicht beigefügt.
Landkreis Vechta vom 20.03.2013
Umweltschutz
1.
Der Hinweis zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das benachbarte
Landschaftsschutzgebiet wird zur Kenntnis genommen.
Bei den genannten Flächen handelt es sich um das Landschaftsschutzgebiet
(LSG) Nr. 32 „Geestrücken mit seinen bewaldeten Gebieten zwischen Vechta und
Steinfeld“. Dieses LSG ist nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung.
Der Schutzstatus und die Schutzverordnung des LSG beziehen sich jedoch
regelmäßig nur auf das Schutzgebiet selbst, nicht aber auf dessen Umgebung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 wurde bereits ein
Industriegebiet (GI) in direkter Nachbarschaft zum LSG festgesetzt. Die
vorliegende Planänderung ändert daran im Grundsatz nichts, auch wenn die
zulässige Gebäudehöhe von 16 m auf 22 m angehoben wird. In das LSG wird nicht
direkt eingegriffen. Waldflächen und sonstige Landschaftsbereiche mit hohem
Gehölzanteil gelten in anerkannten Verfahren der Landschaftsbildbewertung (z. B.
Nohl, 1993) zutreffender Weise selbst als sichtverschattete bzw.
sichtverschattende Elemente und werden deshalb nicht als Teil des
Einwirkungsbereiches berücksichtigt.
Die bisherige gewerblich-industrielle Nutzung im Plangebiet und seinem
Umfeld ist für den Änderungsbereich und seine Umgebung prägend; dies wird
bereits durch Karten in der Begründung belegt. Die Umfeldsituation ist das
Ergebnis einer entsprechenden Baugebietsentwicklung im Norden der Stadt Lohne.
Der Änderungsbereich ist Teil des durch die realisierten und einander benachbarten Bebauungspläne Nr. 103
und Nr. 88 begründeten und während der letzten 15 Jahre manifestierten Gewerbe-
und Industriekomplexes im Norden der Stadt Lohne. Hinzu kommt der Bebauungsplan
Nr. 109 westlich der Vechtaer Straße (L 846), der diesen Komplex noch deutlich
erweitert.
Ein Betrachtersubjekt nimmt das Orts- und Landschaftsbild im vorliegenden
Änderungsbereich und seiner Umgebung aus verschiedenen Richtungen kommend
deutlich als gewerblich-industriell geprägt wahr, zumal es von öffentlichen
Straßen stets aus einem ähnlichen Kontext heraus auf den Änderungsbereich
blickt. Von Nordwesten bis zum Nordosten wird das Baugebiet von Waldflächen
oder von zumindest dicht mit Bäumen bestandenen Flächen eingerahmt. Diese
gehören teilweise zum nördlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet. Das LSG
wird durch diese Planung nicht beansprucht, da sich die Schutzgebietsverordnung
nicht auf Flächen innerhalb des Änderungsbereiches erstreckt.
Ein Betrachtersubjekt, das von Norden auf den Änderungsbereich blickt, hält
sich demnach innerhalb des Waldes bzw. der Gehölzbestände auf und hat auf Grund
der wenigen dort vorhandenen Wege kaum einen direkten bzw. unverschatteten
Blick auf den Änderungsbereich. Sofern allerdings Blickbezüge bestehen, sind diese
bereits durch die Kulisse der vorhandenen Gewerbe- und Industriebebauung
geprägt. Hinzu kommt, dass sich bereits in geringer Entfernung weiter nördlich
des LSG der Deponiestandort Tonnemoor auf dem Gebiet der Stadt Vechta anschließt,
so dass das Landschaftserleben nördlich des Änderungsbereiches bereits in mehrfacher
Hinsicht als eingeschränkt zu bezeichnen ist.
Die Stadt Lohne verkennt nicht, dass durch die vorliegende
Bauleitplanung im Änderungsbereich künftig höhere und abweichend dimensionierte
Gebäude z. B. mit hohen Flachdächern oder auch von turmartiger Gestallt
entstehen können. Sie hält dies jedoch an dieser Stelle für vertretbar, denn
die betroffenen Flächen sind Teil des Bebauungsplanes Nr. 103 und erfüllen auf
Grund von Lage und Nutzung insgesamt keine besonderen Funktionen für den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild.
2.
Der Hinweis zum besonderen Artenschutz wird zur Kenntnis genommen. Die
Begründung wird entsprechend ergänzt. Im Ergebnis sind hier allerdings bedingt
durch die bisherigen Planungen und auf Grund der ausgeübten Nutzungen und der
bestehenden Bebauung (Industriegebiet) keine nachteiligen Auswirkungen auf
geschützte Pflanzen- und Tierarten zu erwarten.
Wasserwirtschaft
Die Hinweise zur Regelung des Oberflächenwasserabflusses sowie zur
Einleitung in das Grundwasser werden zur Kenntnis genommen
und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 21.03.2013
Die Hinweise des OOWV betreffen das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren bzw. die Ausführung der Baumaßnahmen und werden zur Kenntnis genommen.
Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr vom 15.03.2013
Der Hinweis der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden entsprechend ergänzt.