Sitzung: 25.04.2013 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 20/053/2013
Beschluss:
Den überplanmäßigen Ausgaben wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zugestimmt.