Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 18, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung der Stadt Lohne wird beauftragt, die Kosten der Rückübertragung der Lohner Kläranlagen von dem OOWV an die Stadt Lohne zu benennen.

 


Gruppenvorsitzender Dr. Neubauer erläuterte den allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zu dieser Sitzung übermittelten Antrag. Hierzu bat er die Verwaltung um Ermittlung der Kosten für eine Rückübertragung und um Beratung in einer der nächsten Sitzungen des Finanzausschusses. Er erinnerte an die Beratungen zur Übertragung der Kläranlagen und wies darauf hin, dass es hierzu eine Reihe von Gegnern gab. Gesichtspunkte einer dezentralen Kreislaufwirtschaft sprächen dafür, kleinere Einheiten zu bilden. Auch die gereinigten Abwässer sollten nicht unbesehen ins Meer gelangen. Der Redner rief zu einer Prüfung auf, darüber zu beraten, ob nicht in kleineren Strukturen die Aufgabe von der Stadt Lohne wahrgenommen werden könnte.

 

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach sich gegen diesen Vorschlag aus und erinnerte an die gründlichen Beratungen und Überlegungen hierzu im Jahre 2004. Wegen der 30jährigen Vertragslaufzeit würde sich die Frage der Rückübertragung derzeit nicht stellen. Ein anderer Sprecher der Ratsgruppe Lohner vertrat die Auffassung, die Stadt Lohne habe bei der Rückübertragung viel Geld verloren und müsse darüber hinaus für selbst erzeugte Abwässer Gebühren an den OOWV zahlen.

 

Hierzu teilte Stadtkämmerer Werner Becker mit, dass auch schon vor der Übertragung auf den OOWV die Abwässer aus städtischen Einrichtungen kostenmäßig in vollem Umfang kalkuliert werden müssten. Er erinnerte an die rechtliche und praktische Bedeutung des Zweckverbandes OOWV, in dem sich die Kommunen zur gemeinsamen Erledigung von Aufgaben zusammengeschlossen haben. Von 39 an der Abwasserreinigung beteiligten Kommunen habe Lohne mit 1,40 € die niedrigsten Gebühren. Hierzu erläuterte der Redner die Kalkulationsgrundlagen und die Ursachen für steigende Gebühren. Auf Wunsch verlas er Passagen aus dem Vertragswerk zu Kündigungsmöglichkeiten.

 

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion vertrat die Auffassung, dass sich die Mehrheitsfraktion ungern mit den im Antrag aufgeworfenen Fragen befasse und die aufgeworfenen Fragen von der Verwaltung mit angemessenem Aufwand beantworten könnten.