Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass der ehemalige Eigentümer des Geschäftshauses Bahnhofstraße Ecke Neuer Markt auf der Fläche des früheren Textilfachmarktes eine Seniorenwohnanlage errichten wollte. Um eine Wohnnutzung auch im Erdgeschoss in dem festgesetzten Kerngebiet realisieren zu können, war eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 A – 1. Änderung erforderlich. Diese Planungen sind nicht realisiert worden und das Grundstück ist zwischenzeitlich an einen Lohner Investor verkauft worden. Nunmehr ist in diesem Bereich ein Geschäfts- und Wohnhaus geplant, in dem eine Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht vorgesehen ist. Da das beabsichtigte Bauvorhaben nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 19 A – 1. Änderung genehmigungsfähig ist, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 19 A – 3. Änderung aufgehoben werden.

 

Ein Ausschussmitglied machte in der Aussprache deutlich, dass die jetzige Planung die sinnvollere Lösung für diesen Standort sei.