Sitzung: 28.05.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 61/037/2013
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat
der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 7 D - 7. Änderung
„Fasanenstraße“ der Stadt Lohne als
Satzung sowie die Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 D - 7. Änderung „Fasanenstraße“ von der Öffentlichkeit in der Zeit vom
15.04.2013 bis zum 10.05.2013 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden
konnte. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde von der
Planung Kenntnis gegeben und die Unterlagen zur Stellungnahme übersandt. Die
während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage
beigefügt. Von der Öffentlichkeit sind
zwei Stellungnahmen eingegangen.
Zu den vorgetragenen
Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen, in
denen keine Bedenken zur Planung geäußert wurden, sind nicht beigefügt.
Landkreis Vechta vom 07.05.2013
Umweltschutz
Der Anregung zum Artenschutz wird gefolgt. Die Planunterlagen werden um entsprechende Ausführungen ergänzt.
Wasserwirtschaft
Die Hinweise zur Regelung des
Oberflächenwasserabflusses und zu dem vorhandenen Teich werden zur Kenntnis genommen. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um eine
Angebotsplanung; konkrete Bauabsichten bestehen derzeit nicht. Die Stadt Lohne
geht daher davon aus, dass die gärtnerisch angelegten privaten Flächen sowie
der Teich zunächst erhalten bleiben.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 30.04.2013
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer vom 15.04.2013
Der Anregung der IHK, durch eine schalltechnische Untersuchung zu erörtern,
ob durch die heranrückende Wohnbebauung der benachbarte Gärtnereibetrieb in
seiner Entwicklung gefährdet wird, wird nicht gefolgt.
Durch den vorliegenden Bebauungsplan wird der bestehende
Gärtnereibetrieb nicht eingeschränkt. Hierzu ist anzumerken, dass die
angesprochene Entwicklung der Gärtnerei nicht Bestandteil dieses
Bauleitplanverfahrens ist.
Sollte die Anlieferung – wie in der Stellungnahme aufgeführt –
tatsächlich in der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) erfolgen, so ist bereits
jetzt durch den Betrieb sicherzustellen, dass keine erheblichen Lärmimmissionen
von der Gärtnerei ausgehen. Die angrenze Wohnbebauung genießt den
Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Da sich die Anlieferung zur
Gärtnerei an der Landwehrstraße befindet, ist nicht davon auszugehen, dass die
zulässigen Immissionsrichtwerte entlang der geplanten Bebauung im Bereich
Fasanenstraße/Lerchenstraße überschritten werden.
Der vorliegende Bebauungsplan stellt somit die gem. § 1 Abs. 6
BauGB geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher; eine
weitergehende schalltechnische Untersuchung ist daher nicht erforderlich.
EWE Netz GmbH vom 07.05.2013
Die Hinweise der EWE Netz GmbH zu den Versorgungsleitungen sowie zur
Erkundungs- und Sicherungspflicht werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen
der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Deutsche Telekom Technik GmbH
vom 29.04.2013
Der Hinweis der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 17.04.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine direkte Auswirkung auf das
vorliegende Plangebiet durch die öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung
zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen
liegt nicht vor, da für eine konkrete Exploration eine Genehmigung des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung
für eine solche Genehmigung wäre, dass alle übrigen gesetzlichen Rahmenrichtlinien
eingehalten werden. Allein durch die Berücksichtigung der zulässigen Richtwerte
der TA-Lärm wäre eine Suche nach Erdöl, Erdgas und anderen
Kohlenwasserstoffverbindungen im Bereich des Plangebietes nicht möglich.
Bürger 1 vom 28.01.2013
Die Stellungnahme zur Gestaltung der Fasanenstraße und zum Ausbau der
Straße mit einer Wendeanlage wird zur Kenntnis genommen.
Der vorliegende Bebauungsplan bildet zum einen die planungsrechtliche
Grundlage für den Endausbau der Fasanenstraße und ermöglicht zum anderen eine
moderate Nachverdichtung entsprechend den allgemeinen Planungszielen der Stadt
Lohne. Um einen Endausbau zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 7 D
dahingehend geändert werden, dass das bisher als Wendeanlage vorgesehene
Grundstück nicht mehr als Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird. Die
Erschließung der östlich angrenzenden Grundstücke erfolgt über ein Geh-, Fahr-
und Leitungsrecht, das zugunsten der Eigentümer festgesetzt wird.
Bürger 2 vom 17.04.2013
Der Hinweis zum Fuß- und Radweg und zum Verlauf des vorhandenen Zauns
wird zur Kenntnis genommen.
Der angesprochene Zaun befindet sich nicht auf den Grundstücken 184/12
und 184/4. Die ehemals für einen Fuß- und Radweg vorgesehene Fläche (Wiese) ist
Teil des städtischen Flurstücks 186/20 und wird durch den vorhandenen Zaun –
durch die Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 186/4 in Richtung Norden –
in zwei Teile geteilt. Diese Teilung ist sinnvoll, da der nördliche Teil der
Fläche als Erschließung für das Grundstück 184/8 vorgesehen ist. Zur Absicherung
soll ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht als Ergänzung in die Planzeichnung
aufgenommen werden.
Der Hinweis zum Erwerb von städtischen Flächen wird zur Kenntnis genommen
und an das Amt für Wirtschaftsförderung, Grundstücksverwaltung und Finanzen
weitergeleitet.
Die Verwaltung teilte mit, dass
zur Erschließung des Flurstücks 184/8
auf dem nördlichen Teilstück der als Fuß- und Radweg vorgesehenen Fläche ein
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt wird und der Plan insofern noch
geändert wird.
In der Aussprache kritisierte ein Ausschussmitglied die Einstellung der früheren Verwaltung zum Ausbau der Fasanenstraße und sprach sich für die jetzige Planung aus, da jetzt hier eine Planungssicherheit geschaffen werde.
Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass der Erwerb von Flächen aus dem ehemaligen „Geh-/Radweg“ im Finanzausschuss beraten wird.