Sitzung: 28.05.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: 61/038/2013
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.
b) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 138 für das Gebiet „Ehrendorf, nördlich Lindenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften erneut eingeschränkt auszulegen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 138
für das Gebiet „Ehrendorf, nördlich Lindenweg sowie die Begründung vom
11.02.2013 bis zum 15.03.2013 im
Rathaus der Stadt Lohne öffentliche ausgelegen haben.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden von der
Planung informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den
vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 27.02.2013
zum Umweltschutz
Der Hinweis bezüglich der Bewertung der Baum-Strauchhecke
(Maßnahmenfläche) wird zur Kenntnis genommen. In Anbetracht der erheblichen
Größe von über 5.500 m2 sowie der geplanten Anlage eines bepflanzten
Walls innerhalb dieser 10 m breiten Fläche sowie der Tatsache, dass dieser
Bereich in Eigentum der Stadt Lohne verbleibt, ist eine Wertstufe von 1,9 für
diese Flächen angemessen. Auch das Osnabrücker Modell sieht eine höhere
Bewertung als 1,5 bei Flächengrößen von deutlich über 1000 m2 vor.
Der nachrichtliche Hinweis zur den artenschutzrechtlichen Bestimmungen
wird entsprechend der Stellungnahme des Landkreises in den Planunterlagen
ergänzt.
zur Wasserwirtschaft
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die ggf. erforderlichen
wasserrechtlichen Erlaubnisse werden rechtzeitig beantragt und die Maßnahmen
mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Die Oberflächenentwässerung fällt in
der Stadt Lohne auf Basis vertraglicher Regelungen in den Zuständigkeitsbereich
des OOWV. Diesem wird die Stellungnahme der Wasserwirtschaft zur Kenntnis
gegeben.
zum Löschwasser
Der Hinweis zur ausreichenden Löschwassermenge bei der Brandbekämpfung
wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 07.02.2013 und 20.03.2013
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung einen
durchgehenden seitlichen Versorgungsstreifen zur Bereitstellung von Leitungszonen
im Bereich von Straßen und Wegen in den Bebauungsplan aufzunehmen wird nicht
gefolgt. Es ist allgemein üblich, dass Leitungen im Straßenland verlegt werden.
Einzelheiten werden sachgerecht im Zuge der Erschließungsplanung bzw. der
Bauausführung mit den Leitungsträgern bzw. den Ver- und Entsorgungsunternehmen
abgestimmt. Auch die übrigen Hinweise betreffen die nachfolgende Ebene der
Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich
rechtzeitig beachtet.
Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH vom 11.03.2013
Die Hinweise betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung
bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.
Deutsche Telekom Technik GmbH
vom 28.02.2013
Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis
genommen. Die Stadt verbleibt weiterhin bei ihrer Abwägung aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (s.u.).
Der Anregung eine Festsetzung
zur Bereitstellung von Leitungszonen im Bereich von Straßen und Wegen in den
Bebauungsplan aufzunehmen wird nicht gefolgt. Es ist allgemein üblich, dass
Leitungen im Straßenland verlegt werden. Einzelheiten werden sachgerecht im
Zuge der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung mit den Leitungsträgern
bzw. den Ver- und Entsorgungsunternehmen abgestimmt. Auch die übrigen Hinweise
betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der
Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.
ExxonMobil Production
Deutschland GmbH vom 06.02.2013
Die Hinweise zur Bergbauberechtigung der Exxon Mobil werden zur Kenntnis
genommen. Eine direkte Auswirkung auf das vorliegende Plangebiet durch die
öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von
Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen liegt nicht vor, da für eine
konkrete Exploration eine Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und
Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung für eine solche Genehmigung wäre, dass
alle übrigen gesetzlichen Rahmenrichtlinien eingehalten werden. Allein durch
die Pflicht die zulässigen Richtwerte der TA-Lärm einzuhalten, wäre eine Suche
nach Erdöl, Erdgas und anderen Kohlenwasserstoffverbindungen im Bereich des
Plangebietes nicht möglich.
Bürger 1 vom 14.03.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nach Recherchen vom Katasteramt
Vechta handelt es sich bei dem in Rede stehenden Flurstück 37 der Flur 43 nicht
um eine alte Wegeparzelle sondern um den Rest einer ehemaligen Markenfläche,
die 1967 im Rahmen einer Eigentumsfeststellung im Auftrag des Präsidenten des
Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg der Stadt Lohne zugestanden
wurde. Daraus folgt, dass diese Parzelle weder als Genossenschaftsweg noch als
Privatweg oder öffentlich rechtlicher Weg einzustufen ist. Eine Änderung der
vorliegenden Planung ist aus diesem Grund nicht beabsichtigt.
Bürger 2 vom 14.03.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Aufmündungsbreite der
Planstraße B auf die Straßenparzelle des Lindenwegs beträgt 8,50 m. Unter
Berücksichtigung des vorhandenen Gehwegs und des Grünstreifens mit den
Lindenbäumen und der entsprechend einzuplanenden Aufmündungsradien wird sich
ein Aufmündungstrichter von ca. 15 m breite einstellen. Dieses Maß sowie der
nachfolgende Straßengesamtquerschnitt von 6,50 m bzw. von 5,50 m für
das bis an die nördlich angrenzenden Ackerflächen geplante Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht sind hinreichend auch für große landwirtschaftliche Maschinen
bemessen. Mit dem o.a. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können sowohl die
landwirtschaftlichen Nutzflächen des Einwenders sowie die Flächen des
Grundstücksnachbarn problemlos erschlossen werden. Eine weitere
schwerlasttaugliche Erschließung in nur 125 m Entfernung westlich zwischen den
beiden genannten Grundstücken gelegen, ist sowohl aus wirtschaftlichen
(finanziellen), aus verkehrstechnischen wie auch aus ökologischen Gründen nicht
sinnvoll. Es wird somit weiterhin an die geplante Erschließung festgehalten,
zumal die derzeitige Situation damit verbessert wird.
Bürgerin und Bürger 3 vom
15.03.2013
Zu Fuß- und Fahrradweg
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In einem Telefonat mit dem
Einwender vom 18.02.2013 wurde erläutert, dass auf Grund des Hineinwachsens von
Hecken (Rhododendren etc.) und Sträuchern letztendlich vor Ort die lichte Weite
des Weges nicht wesentlich breiter als 2,50 m wäre und das aus diesem
Grund die in der Planzeichnung festgesetzten Breite von 3,50 nicht verändert
wird. Damit erklärte sich der Einwender einverstanden. Darüber hinaus wurde dem
Einwender mitgeteilt, dass die Stadt weiterhin beabsichtigt, den vorhandenen
Wald auf dem schmalen städtischen Flurstück zu belassen, wenn eine Vereinbarung
mit dem Einwender dahingehend getroffen wird, dass der in der Örtlichkeit
vorhandenen gepflasterte Weg, der auf dem privatem Grundstück des Einwenders
liegt, auch zukünftig weiterhin als Fuß- und Radweg genutzt werden kann.
Zu den Bodenuntersuchungen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme werden
keine neuen Erkenntnisse vorgetragen. Die beigefügten Anlagen wurden bereits in
der Bauausschusssitzung am 15.11.2012 (Anhang 1) bzw. in der
Verwaltungsausschusssitzung am 27.11.2012 abgewogen. Der Bodengutachter Herr
Dr. Lübbe hat in der o.a. Bauausschusssitzung ausgeführt, dass grundsätzlich
keine Gründe dagegen sprechen, im Plangebiet Wohnhäuser zu errichten.
Die im Bauausschuss erwähnten üblichen Baugrunduntersuchungen durch den
Bauherrn sind Standard. Jede Statik enthält den Hinweis, dass vor Baubeginn der
Baugrund vom verantwortlichen Bauleiter oder Bauunternehmer örtlich zu prüfen
ist. Sollte der Lastboden nicht den in der Statik angenommenen Annahmen
entsprechen, so hat eine Neuberechnung der Gründung zu erfolgen.
Zur Erforderlichkeit des neuen Wohngebietes und zur Wahl des Standortes
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme werden
zu den o.a. Punkten keine neuen Erkenntnisse vorgetragen. In der Bau-,
Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 15.11.2013 sind die vorgetragenen
Punkte umfangreich abgewogen worden. Eine Ergänzung hierzu ist nicht
erforderlich.
Zur Bilanzierung des Bebauungsplans
Im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplans wurde für die über 5000 m2
große Maßnahmenfläche eine höhere Wertstufe (1,9) festgesetzt. Dies ist in
Anbetracht der erheblichen Größe sowie der geplanten Maßnahmen (z.B.
bepflanzter Wall) innerhalb dieser 10 m breiten Fläche sowie der Tatsache,
dass dieser Bereich in Eigentum der Stadt Lohne verbleibt, damit auch die
langfristige Funktion dieser Fläche gewährleistet ist, angemessen. Auch das
Osnabrücker Modell, auf dessen Grundlage die Bilanzierung vorgenommen wurde,
sieht eine höhere Bewertung als 1,5 bei Flächengrößen von deutlich über 1000 m2
vor (Faktoren zur Bewertung nach dem Osnabrücker Modell s. S. 33 der Begründung).
Der Hinweis, dass der Biotoptyp PZA in der Biotoptypenkarte nicht eingetragen
wurde ist richtig. Es handelt sich dabei um die sonstigen Grünflächen, die in
der vorliegenden Planung als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Rasenschotterfläche
(ca. 260 m2) als Feldweg zur Erschließung der nördlich
gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen) und als Anpflanzfläche entlang des
östlich gelegenen Fuß- und Radweges (ca., 75 m2 gesamt ca. 340 m2)
festgesetzt worden sind. Dieser Biotoptyp wird in der Begründung und in der
Biotoptypenkarte redaktionell ergänzt. Es wird davon ausgegangen, dass mit den
vorgeschlagenen und ergänzten (s.u.) Kompensationsmaßnahmen ein hinreichender
Ausgleich für die durch die Planung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen
wird.
Zum Uhu Lebensraum
In der Begründung wird auf S. 18 ausführlich erläutert, welche
Kompensationsmaßnahmen für den potentiellen (wahrscheinlichen) Wegfall von
Nahrungsflächen innerhalb des Uhureviers von der Stadt Lohne geplant sind.
Diese Maßnahmen sind der speziellen Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr.
138 entnommen (s.S. 8). Dabei ist zu berücksichtigen, dass das geplante
Baugebiet nicht sofort komplett erschlossen und bebaut wird, sondern die
Flächen in drei Bauabschnitten sukzessive bebaut werden. D.h. die möglicherweise
für den Uhu wichtigen Nahrungsflächen des Plangebietes fallen nicht ad hoc in
dieser Funktion weg. Für die Flächen am Sandmannskamp mit einer Flächengröße
von 5.215 m2 ist ein Kompensationskonzept bereits erstellt worden;
dies kann nach Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplans Nr. 138 unverzüglich
umgesetzt werden. Dieser Bereich wäre nach den Aussagen der SAP als
Ersatznahrungsfläche für den Uhu geeignet. Einen Anflug über weiträumig
geschlossene Waldflächen kann für diese Fläche auch nicht konstatiert werden.
Darüber hinaus wird nun im weiteren Planverfahren ein nordöstlich des
Plangebietes gelegenes schmales Flurstück der Stadt Lohne mit einer Größe von
2.760 m2 als Waldsaum entwickelt und als Kompensationsmaßnahme (Strukturreiche
Waldränder mit Laubgehölzen und Sträuchern, s. SAP) zur Verfügung gestellt.
Weiterhin werden auf Grund von Hinweisen des Faunagutachters, die geplanten
Kompensationsflächen für den Uhu am Südring durch geeignetere Flächen im
Bereich des Südlohner Moores in einer Gesamtgröße von ca. 1,8 ha ersetzt. Diese
Flächen werden von der Flächenagentur der Stadt Lohne zur Verfügung gestellt
und sukzessive entsprechend der Entwicklung des Baugebietes umgesetzt. Eine
genaue Bezeichnung dieser Flächen (Flurstück, Flur, Gemarkung, Größe etc.) wird
bis zum Satzungsbeschluss erfolgen.
In Anbetracht der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahme für den Uhu
Lebensraum (Besucherlenkung zur Reduzierung des Störungsdrucks in
Brutplatznähe) wird im weiteren Planverfahren das im Nordosten gelegene, in die
freie Feldmark führende schmale Flurstück der Stadt Lohne in einen
strukturreichen Waldrand mit Laubgehölzen und Sträuchern umgewandelt. Vor Abschluss
dieses Bauleitplanverfahrens werden Gespräche mit drei Eigentümer der nördlich
des Plangebietes gelegenen Waldflächen geführt, mit dem Ziel mindestens drei
von den sechs vorgeschlagenen Wegesperren zukünftig für den Besucherverkehr zu
sperren. Dies würde zu einer Verminderung des Störungsdrucks in Brutplatznähe
führen. Als Alternative zum Wegfall dieser örtlichen Wege wird der Pflegestreifen
als Fußweg in der nördlichen und westlichen Maßnahmenfläche bis an den Lindenweg
heran zur Verfügung gestellt.
Zur Eingrünung des Baugebietes
Nach Aussagen des Umweltberichts lässt sich aus den Bewertungen der
bestehenden Biotoptypen und der Gefährdungspotentiale ableiten, dass es sich bei
dem Untersuchungsraum generell um einen „weniger empfindlichen Bereich“ handelt.
Dies gilt auch für die außerhalb des Plangebietes gelegenen monostrukturellen
Kiefernforste. Dabei zählen dann die Kiefernforstbereiche im Vergleich z.B. zu
den agrarindustriell intensiv genutzten Ackerflächen zu den relativ
„empfindlicheren“ Biotoptypen. Eine Eingrünung dieses östlichen
Plangebietsrandes ist nicht geplant, da die Grundstückseigentümer i.d.R. an der
Grenze zum Fuß- und Radweg Bepflanzungen in Form von Hecken als Sichtschutz vornehmen
werden und eine Eingrünung zur offenen Landschaft hin auf Grund des vorhandenen
anschließenden Kiefernwaldes nicht erforderlich ist. An der Westseite soll das
Plangebiet zum Wald hin durch die Anlage eines Waldsaums (Maßnahmenfläche) abgeschlossen
werden.
Bürgerin 4 vom 11.03.2013
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommne. Nach Aussagen des
Umweltberichts lässt sich aus den Bewertungen der bestehenden Biotoptypen und
der Gefährdungspotentiale ableiten, dass es sich bei dem Untersuchungsraum generell
um einen „weniger empfindlichen Bereich“ handelt. Dies gilt auch für die
außerhalb des Plangebietes gelegenen monostrukturellen Kiefernforste. Dabei
zählen dann die Kiefernforstbereiche im Vergleich z.B. zu den agrarindustriell
intensiv genutzten Ackerflächen zu den relativ „empfindlicheren“ Biotoptypen.
Eine Eingrünung dieses östlichen Plangebietsrandes ist nicht geplant, da die
Grundstückseigentümer i.d.R. an der Grenze zum Fuß- und Radweg Bepflanzungen in
Form von Hecken als Sichtschutz vornehmen werden und eine Eingrünung zur offenen
Landschaft hin auf Grund des vorhandenen anschließenden Kiefernwaldes nicht erforderlich
ist. An der Westseite soll das Plangebiet zum Wald hin durch die Anlage eines
Waldsaums (Maßnahmenfläche) abgeschlossen werden.
Bürger 5 vom 05.03.2013
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Regelprofilbreite
(befahrbarer Bereich) des Lindenwegs beträgt 5 m, diese Breite ist nach
der Richtlinie für die Anlage von Straßen (RASt) ausreichend bemessen für den
Begegnungsverkehr von Lkw / Pkw und da der Grünstreifen befahrbar ist könnten
sich auch zwei Lkw begegnen. Das Regelprofil teilt sich auf in zwei befahrbare
Abschnitte von 3,46 m und 1,01 m Breite sowie dazwischen einer
0,53 m breite befahrbare Rinne, daraus ergibt sich in der Summe eine Gesamtbreite
des Lindenwegs von 5,00 m. Der Lindenweg ist somit als Erschließungsstraße
auch für das angrenzende Baugebiet geeignet.
Die östlich gelegene Planstraße B ist als Erschliessungsstraße gut
geeignet, da bereits ein Feldweg in der Örtlichkeit vorhanden ist, diese
Erschließung einen relativ großen Abstand zu dem angrenzenden Wohnhaus einhält
und in einer verkehrstechnisch sinnvollen und erforderlichen Breite hergestellt
werden kann. Darüber hinaus wird durch die Lage der beiden Erschließungsstraßen
B und C ein relativ günstiger Erschließungsabstand für das „langgezogene“,
schmale neue Baugebiet hergestellt. Zusammen mit den beiden Wendeanlagen wird
damit eine relativ günstige Erschließungsform für das Plangebiet erzielt und
eine Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz geschaffen. Die
vom Einwender vorgeschlagene Erschließung im Osten des Plangebietes wäre nur denkbar,
wenn der gesamte z.T. ältere Baumbestand gefällt werden würde. Diese Gehölzfläche
stellt aber eine wichtige Eingrünung des vorhandenen Siedlungsbereiches am Lindeweg
dar, und bildet gleichzeitig mit dem südlich liegenden bewaldeten Grundstück
ein „Trittsteinbiotop“ zwischen den nordöstlich des Plangebietes gelegenen
Waldflächen, den landwirtschaftlich genutzten Flächen und der freien Landschaft
südöstlich der Kroger Straße. Aus diesem Grund soll dieser Gehölzbereich
erhalten bleiben. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass bei einem Ausbau
der Planstraße B zukünftig auch größere landwirtschaftliche Fahrzeuge ohne
Probleme in diese Straße einbiegen können (s.a. Abwägung Bürger 2). Die
landwirtschaftlichen Flächen nördlich des Plangebietes, sind über die
Planstraße B sowie ein anschließendes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten
der Flächeneigentümer der landwirtschaftlichen Flächen erschlossen.
Der Lindenweg ist als Tempo 30 Zone ausgebaut und nimmt lediglich
Anliegerverkehr auf, Durchgangsverkehr ist quasi nicht vorhanden. Bei
gegenseitiger Rücksichtnahme und vorsichtiger Fahrweise der Anlieger wird es zu
keiner erheblich höheren Verkehrsgefährdung auf dem Lindenweg kommen.
Es ist davon auszugehen, dass sich einerseits durch die zwei
Erschließungsstraßen die Verkehrsströme aufteilen und sich andererseits durch
die max. 48 Bauplätze keine größeren Verkehrsmengen generieren werden. Damit
wird sich die Belastung durch Fahrzeuge aus dem neuen Wohngebiet auf ein
verträgliches Maß beschränken (s.u. Abwägung zur prognostizierten
Verkehrsbelastung).
Bei einer Verkehrszählung am Lindenweg (Standort des Zählgerätes
gegenüber der Hausnummer 21) wurden folgende Zähldaten am Donnerstag, den
18.10.2010 ermittelt:
137 abfahrend
126 ankommend
263 – 39 (Zweiräder) = 224 Fahrzeugbewegungen in 24 Std.
Somit kann von einer Verkehrsbelastung des östlichen Lindenwegs in Höhe
von ca. 230 Kfz/24h gesprochen werden. Geht man nun von einer plausiblen
Aufteilung von 50:50 aus, d.h. dass jeweils 50% der Gesamtverkehre sich zur
Kroger bzw. zur Ehrendorfer Straße hin orientieren, beträgt die Gesamtbelastung
in der Siedlung Ehrendorf z.Z. ca. 460 Kfz/24h. Zur Sicherheit werden 10% hinzu
gerechnet, für Verkehrsschwankungen und Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet, die
vor der Messstelle ihr Ziel erreicht haben. Man kann also von 500 Kfz pro Tag
ausgehen, so dass dies bei einem Bestand von 80 Bauplätzen in Ehrendorf 6,25
Kfz-Fahrten pro Bauplatz entspricht. Dieser Ansatz angewendet auf die 48 neuen
Bauplätze bedeuten 300 zusätzliche Fahrten pro Tag (gesamt) und davon 150 auf
den gemessenen Querschnitt (im Bereich des Lindenwegs Nr. 21). Dort steigt die
Belastung auf gerundet 380 Kfz/24h (230+150=380), was einer Steigerung um etwa
65% entspricht.
Die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) gibt für Wohnwege
bei Belastungen bis 150 Kfz/h bestimmte Empfehlungen für Fahrbahnquerschnitte
an. Nach dem Ansatz der Spitzenstunde kann die Tagesbelastung auf 1.500 Kfz/24h
für Wohnwege angeben werden. Bei Wohnstraßen
wird von bis zu 400 Kfz/h und damit von einer Tagesbelastung von 4000 Kfz/24h
gesprochen. Nach diesen Zahlen als Grundlage sind die prognostizierten
Belastungen von ca. 380 Kfz/24h als untere Werte für Wohnwege anzusehen.
Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Wohnnutzungen durch die
von dem neuen Baugebiet ausgehenden Verkehrsbewegungen nur in zumutbarer Weise
beeinträchtigt werden.
In der Aussprache äußerte sich ein Ausschussmitglied kritisch zur
Planung und wies auf die unzureichende Erschließungssituation und auf die nach
seiner Auffassung vorhandenen Altlasten im Baugebiet hin. Des weiteren wurde
das Ergebnis der durchgeführten Bodenuntersuchungen angezweifelt. Ein weiteres
Ausschussmitglied sprach sich ebenfalls gegen die Planung aus und war
gleichfalls der Ansicht, dass die in dem Bodengutachten gemachten Aussagen
nicht zutreffend seien.
Dem wurde von einem Ausschussmitglied deutlich widersprochen.
Hinsichtlich der Bodenuntersuchungen wurde ein qualifiziertes Gutachten
erstellt. Im Übrigen sei die Prüfung der Tragfähigkeit des Baugrundes seit
jeher Aufgabe des Bauherrn.
Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass in Kroge dringend Bauplätze
benötigt werden. Dem wurde von einem Ausschussmitglied nicht widersprochen
jedoch darauf hingewiesen, dass in Kroge besser geeignete Flächen zur Verfügung
stehen.
Hinsichtlich der Berechnung der Kompensationsflächen erläuterte die
Verwaltung, dass diese Berechnungen immer dem laufenden Verfahren angepasst
werden und daher Veränderungen eintreten können.