Sitzung: 28.05.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 13
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 J für den Bereich Kreuzstraße von der Öffentlichkeit in der Zeit vom
08.04.2013 bis zum 03.05.2013 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden
konnte. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde von der
Planung Kenntnis gegeben und die Unterlagen zur Stellungnahme übersandt. Die
während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage
beigefügt. Von der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Zu den vorgetragenen
Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen, in
denen keine Bedenken zur Planung geäußert wurden, sind nicht beigefügt.
Landkreis Vechta vom 25.04.2013
Städtebau / Immissionsschutz
Der Hinweis zur Errichtung einer Lärmschutzanlage wird zur Kenntnis genommen. Unter Nr. 2 der textlichen Festsetzungen wird aufgeführt, dass die mind. 3,50 m hohe Lärmschutzanlage auch als Wall-Wand-Kombination errichtet werden kann. Die hierfür vorgesehene Breite von 6,00 m ist daher ausreichend.
Wasserwirtschaft
Die Hinweise zur Regelung des Oberflächenwasserabflusses werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Altlasten
Der Hinweis zur fachgerechten Entsorgung des Heizöltanks wird zur Kenntnis genommen.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 07.05.2013
Die Hinweise des OOWV zu den Wasserlieferungsbedingungen, zum Anschluss des Plangebietes an die zentrale Schmutzwasserentsorgung, zu den freizuhaltenden Schutzstreifen sowie zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr vom 15.04.2013
Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr werden zur Kenntnis genommen.
Deutsche Bahn AG, DB Services
Immobilien GmbH vom 08.04.2013
Der Hinweis der Deutschen Bahn AG zum Bestandsschutz und zu Immissionen wird
zur Kenntnis genommen.
ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 08.04.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine direkte Auswirkung auf das
vorliegende Plangebiet durch die öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung
zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen
liegt nicht vor, da für eine konkrete Exploration eine Genehmigung des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung
für eine solche Genehmigung wäre, dass alle übrigen gesetzlichen Rahmenrichtlinien
eingehalten werden. Allein durch die Berücksichtigung der zulässigen Richtwerte
der TA-Lärm wäre eine Suche nach Erdöl, Erdgas und anderen
Kohlenwasserstoffverbindungen im Bereich des Plangebietes nicht möglich.
EWE Netz GmbH vom 18.04.2013
Die Hinweise der EWE Netz GmbH zu den Versorgungsleitungen sowie zur
Erkundungs- und Sicherungspflicht werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen
der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation die Lärmschutzsituation im Plangebiet. Danach sind in einem Teilbereich des Plangebietes (Bereich B) zu öffnende Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen oberhalb des Erdgeschosses nicht zulässig. Hiergegen hat kurz vor der Ausschusssitzung ein Grundstückseigentümer Bedenken erhoben. Da diese Bedenken noch nicht mit dem Grundstückseigentümer besprochen werden konnten wird empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt zunächst zurück zu stellen.