Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 J für den Bereich Kreuzstraße von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 08.04.2013 bis zum 03.05.2013 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und die Unterlagen zur Stellungnahme übersandt. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen, in denen keine Bedenken zur Planung geäußert wurden, sind nicht beigefügt.

 

 

Landkreis Vechta vom 25.04.2013

Städtebau / Immissionsschutz

Der Hinweis zur Errichtung einer Lärmschutzanlage wird zur Kenntnis genommen. Unter Nr. 2 der textlichen Festsetzungen wird aufgeführt, dass die mind. 3,50 m hohe Lärmschutzanlage auch als Wall-Wand-Kombination errichtet werden kann. Die hierfür vorgesehene Breite von 6,00 m ist daher ausreichend.

 

Wasserwirtschaft

Die Hinweise zur Regelung des Oberflächenwasserabflusses werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Altlasten

Der Hinweis zur fachgerechten Entsorgung des Heizöltanks wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband vom 07.05.2013

Die Hinweise des OOWV zu den Wasserlieferungsbedingungen, zum Anschluss des Plangebietes an die zentrale Schmutzwasserentsorgung, zu den freizuhaltenden Schutzstreifen sowie zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 15.04.2013

Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Deutsche Bahn AG, DB Services Immobilien GmbH vom 08.04.2013

Der Hinweis der Deutschen Bahn AG zum Bestandsschutz und zu Immissionen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 08.04.2013

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine direkte Auswirkung auf das vorliegende Plangebiet durch die öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen liegt nicht vor, da für eine konkrete Exploration eine Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung für eine solche Genehmigung wäre, dass alle übrigen gesetzlichen Rahmenrichtlinien eingehalten werden. Allein durch die Berücksichtigung der zulässigen Richtwerte der TA-Lärm wäre eine Suche nach Erdöl, Erdgas und anderen Kohlenwasserstoffverbindungen im Bereich des Plangebietes nicht möglich.

 

 

EWE Netz GmbH vom 18.04.2013

Die Hinweise der EWE Netz GmbH zu den Versorgungsleitungen sowie zur Erkundungs- und Sicherungspflicht werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation die Lärmschutzsituation im Plangebiet. Danach sind in einem Teilbereich des Plangebietes (Bereich B) zu öffnende Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen oberhalb des Erdgeschosses nicht zulässig. Hiergegen hat kurz vor der Ausschusssitzung ein Grundstückseigentümer Bedenken erhoben. Da diese Bedenken noch nicht mit dem Grundstückseigentümer besprochen werden konnten wird empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt zunächst zurück zu stellen.