Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Errichtung eines Unterstandes für landwirtschaftliche Geräte wird erteilt.


Ein Landwirt aus Brägel, Brägeler Pickerweg 1, beantragt auf seiner Hofstelle die Errichtung eines Unterstandes (Abdach) für landwirtschaftliche Geräte. Das Abdach hat die Abmessungen von ca. 15,4 x 9,5 m als Verbindungsbau zwischen zwei landwirtschaftlichen Gebäuden.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt in der Ortslage Brägel im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Am 07.05.2013 hat der Landkreis Vechta mitgeteilt, dass das Bauvorhaben der Landwirtschaft dient.