Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Von der Ratsgruppe Lohner wurde anliegende Anfrage gestellt. Einige Fragen können nur vom OOWV beantwortet werden, da die Stadt Lohne nach Übertragung der Abwasserbeseitigung nicht mehr über die entsprechenden Daten verfügt. Insofern wurde die Anfrage an den OOWV weiter geleitet.

 

Vom Sprecher der Ratsgruppe Lohner wurden grundsätzliche Ausführungen zur seinerzeitigen Übertragung der Abwasserbeseitigung auf den OOWV, einer Rückübertragung und Auswirkungen einer Wasserrückgewinnung durch die Firma Wiesenhof vorgetragen. Die in der Anfrage gestellten Fragen wurden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Zu 1)

Zuwendungen Dritter und Beiträge von den Anliegern sind seinerzeit in die Kaufpreisermittlung eingeflossen. Wie der Stand dieser Beträge sich zum heutigen Zeitpunkt darstellt ist der Stadt Lohne nicht bekannt, da keine Daten hierzu vorliegen. Bei Vertragsablauf und einer evtl. Rückübertragung erfolgt die Berechnung des Kaufpreises nach den vertraglichen Bestimmungen nach dem gleichen Modus.

 

Zu 2)

Wie vom OOWV der Kaufpreis finanziert wurde (Laufzeit, Zinssätze) ist Angelegenheit des OOOWV und der Stadt Lohne nicht bekannt.

 

Zu 3)

 

Die zu zahlenden Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) betragen für die städtischen Gebäude rd. 20.000,00 € jährlich, die teilweise refinanziert werden (Schulkostenabrechnung mit dem Landkreis, Mietnebenkostenabrechnungen).

 

Zu 4)

Die Arbeitsverhältnisse wurden mittels eines Personalübertragungsvertrages zu gleichen Bedingungen komplett vom OOWV übernommen.

 

Zu 5)

Wie bisher können sich Firmen bei Investitionen des OOWV an Ausschreibungen beteiligen, werden Arbeiten durch Vertragsfirmen (z. B. Fa. Tepe, Dinklage) ausgeführt und Unterhaltungsarbeiten an den Kläranlagen auch durch Lohner Firmen ausgeführt.

 

Zu 6)

Hierzu gibt der OOWV aus Datenschutzgründen keine Auskunft.