Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.05.2013 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.05.2013

Stand 31.05.2012

Ordentliche Erträge

38.720.800,00

15.387.659,00

17.466.612,00

davon

 

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

17.000.000,00

9.462.940,00

8.417.579,00

Ordentliche Aufwendungen

38.720.800,00

11.992.035,00

10.958.686,00

Außerordentliche Erträge

500.000,00

1.149.520,00

520.158,00

Außerordentliche Aufwendungen

500.000,00

126.251,00

143.644,00

 


 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.05.2013

Stand 31.05.2012

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

36.758.500,00

14.846.774,00

14.558.729,00

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

33.306.500,00

12.288.217,00

11.000.356,00

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.177.500,00

3.095.499,00

2.334.568,00

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

8.365.000,00

3.785.242,00

1.856.606,00

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

400.000,00

0,00

34.500,00

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

90.000,00

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

 

-          Der Gewerbesteuerhaushaltsansatz für 2013 beträgt 17.000.000,00 €. Die Forderungen aus der Gewerbesteuer in Höhe von zurzeit 16.954.518,00 € (bis Jahresende) liegen im Planansatz.

 

-          Nichtzahlungswirksame Vorgänge (Abschreibungen, Rückstellungen) wurden bisher im Jahr 2013 nicht verbucht.

 

-          Im Laufe des Jahres eingetretene wesentliche Änderungen bei verschiedenen Ertrags- und Aufwandsansätzen sowie bei Investitionen werden im Nachtragshaushalt bereinigt.

 

-          Die Liquidität, d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen, ist auch ohne Kassenkredite gegeben.

 

Nach verwaltungsseitiger Erläuterung einiger wesentlicher Punkte wurde der Bericht zur Kenntnis genommen.