Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem beantragten Bau eines Güllerundbehälters wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Betreiber eines gewerblichen Schweinemastbetriebes aus Brägel, Goldbrede 2, auf seiner Betriebsstelle die Errichtung eines Güllerundbehälters mit Foliendachkonstruktion beantragt. Der Behälter hat einen Durchmesser von ca. 20,5 m bei einer sichtbaren Gesamthöhe von 9 m. Der Güllebehälter wird ca. 2 m in das Erdreich eingegraben und hat ein Volumen von ca. 1.924 m3.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt in der Ortslage Brägel im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

 

Durch die Errichtung eines geschlossenen Güllerundbehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht verschlechtern. Danach gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Güllerundbehälters.