Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Änderung der Inneneinrichtung im Schweinestall Nr. 8 und Stallverlängerung mit Einbau einer Abluftreinigungsanlage und Änderung Stall Nr. 3 zum landwirtschaftlichen Lager wird erteilt.


Die Eigentümerin beantragt auf ihrer Betriebsstelle, Goldbrede 2, die Änderung der Inneneinrichtung im vorhandenen Schweinestall Nr. 8 und Stallverlängerung mit Einbau einer Abluftreinigungsanlage (für den gesamten Stall) sowie Änderung Stall Nr. 3 zu einem landwirtschaftlichen Lager.

 

Die Stallanlage liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Brägel. Das Umfeld ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, jedoch ist weiteres unbeteiligtes Wohnen im Umfeld vorhanden.

 

Auf der Hofstelle werden derzeit 1.968 Mastschweine gehalten. Beantragt ist der Neubau eines Mastschweinestalles mit 1.088 Mastplätzen als Erweiterung eines vorhandenen Mastschweinestalles. An die für diesen Neubau vorgesehene Abluftreinigungsanlage sollen zusätzlich auch die Mastplätze aus dem vorhandenen Stall angeschlossen werden. Zusätzlich soll ein vorhandener Mastschweinestall mit 172 Mastplätzen stillgelegt werden.

 

Der Stallneubau erhält eine Abluftreinigungsanlage, die den Anforderungen der DLG Prüfung entspricht. Bei derartigen Anlagen wird allgemein davon ausgegangen, dass die verbleibenden Restemissionen in Abständen von 100 bis 200 Meter restlos abgebaut und somit nicht mehr erkennbar sind. Dabei wird der untere Wert als Sicherheitsabstand im Außenbereich/MD gesehen und der größere als Richtwert gegenüber allgemeinen Wohngebieten.

 

Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass auch bei einer Zugrundelegung von 20 % Restemissionen hinter der Abluftreinigung, die emissionsrelevanten Großvieheinheiten halbiert werden.

 

Die von der Anlage ausgehenden Immissionen werden durch die geplante Änderung im Vergleich zum Bestand ganz erheblich verringert. Es kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass sich in der Nachbarschaft die derzeitigen Geruchsimmissionen im Planzustand deutlich verringern.

 

Durch die zusätzliche Abluftreinigung vorhandener Mastplätze wird erreicht, dass sich die von der Stallanlage ausgehenden Ammoniakemissionen von 5.800 kg/a  auf ca. 3.800 kg/a verringern. Dadurch werden sich die N – Einträge im Bereich der benachbarten Waldflächen deutlich verringern.

 

Bezüglich einer Genehmigungserteilung bestehen daher aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken, wenn der Neubau den Antragsunterlagen entsprechend eingerichtet und betrieben wird.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme entstehen auf der Betriebsstelle 2.958 Mastschweineplätze (Die Zahl wurde von der Verwaltung in der Sitzung von 2.508 auf 2.958 korrigiert).

 

 

In der Aussprache führte ein Ausschussmitglied aus, dass Filteranlagen zwar den Geruch mindern, aber die Inhaltsstoffe dieser Anlagen auch Risiken beinhalten und sprach in diesem Zusammenhang auch die grundsätzliche Problematik der Massentierhaltung an.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Gülle durch den Landkreis Vechta überprüft wird.