Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten landwirtschaftlichen Bauvorhaben wird erteilt.


Ein landwirtschaftlicher Betrieb, Zerhusener Straße 26, plant auf seiner Hofstelle den Neubau des Mastschweinestalles Nr. 12c (1.408 Mastplätze) einschl. Abluftreinigungsanlage als Anbau an Stall Nr. 12 a + b. Des Weiteren ist geplant, die Errichtung einer Abluftreinigungsanlage am vorhandenen Stall Nr. 6 sowie die Erhöhung der Tierplätze von 352 auf 404 Mastplätze. Außerdem ist durch Änderungsmaßnahmen in mehreren Ställen die geringfügige Reduzierung von Mastschweine- (181 Mastplätze) und Rinderplätze (22 Mastplätze) geplant. Der Rinderstall Nr. 13 wird um 48 Rinderplätze (Mastbullen) erweitert.

 

Die Hofstelle liegt in der Ortslage Zerhusen im Außenbereich der Stadt Lohne in Alleinlage und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Nordöstlich zur Hofstelle beginnt in einer Entfernung von ca. 300 m ein Wohngebiet bzw. dessen Erweiterungsplanungen (Bebauungsplan Nr. 26 E).

 

Auf der Hofstelle sind derzeit neben einer Rinderhaltung insgesamt 3.050 Mastschweineplätze genehmigt, von denen bereits 1.707 mit Abluftreinigungen betrieben werden.

 

Zu den beantragten Baumaßnahmen teilt der Landkreis Vechta mit, dass auch bei einer Berücksichtigung von 20 % Restemissionen hinter den Abluftreinigungen die emissionsrelevanten Großvieheinheiten im Vergleich zum Bestand nicht erhöht werden.

 

Der Stallneubau Nr. 12c und der vorhandene Stall Nr. 6 erhalten Abluftreinigungsanlagen, die den Anforderungen der DLG Prüfung entsprechen. Bei derartigen Anlagen wird allgemein davon ausgegangen, dass die verbleibenden Restemissionen in Abständen von 100 – 200 m restlos abgebaut und somit nicht mehr erkennbar sind. Dabei wird der untere Wert als Sicherheitsabstand im Außenbereich/MD gesehen und der größere als Richtwert gegenüber allgemeinen Wohngebieten. Alle benachbarten Wohnhäuser liegen außerhalb dieser Abstandsbereiche.

 

Zusätzliche Geruchsimmissionen können durch die Anlagenerweiterung (Neubau) nicht entstehen. Ebenfalls ist laut Landkreis Vechta sichergestellt, dass auch künftig alle Immissionsgrenzwerte im nordwestlichen Wohngebiet und im Bereich der Erweiterung (B-Plan Nr. 26 E) eingehalten werden.

 

Die in der Immissionsprognose des TÜV-Nord vom 20.06.2012 dargestellten Geruchsstundenhäufigkeiten werden nicht negativ verändert, da sich die von der Stallanlage ausgehenden Emissionen durch die geplante Erweiterung nicht erhöhen.

 

Durch den Einbau der Abluftreinigungen wird zudem sichergestellt, dass die von der Anlage ausgehenden Ammoniakemissionen im Vergleich zum genehmigten Bestand nicht erhöht, sondern leicht verringert werden. Im Einzelnen wird dazu auf diem Rahmen der UVP-Vorprüfung erstellte Ammoniakbilanz verwiesen.

 

Bezüglich einer Genehmigungserteilung bestehen daher aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken, teilt der Landkreis Vechta mit, wenn die Anlage den Antragsunterlagen entsprechend eingerichtet und betrieben wird.

 

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass durch den Einbau der Abluftreinigung eine leichte Verbesserung der Ammoniakemissionen eintritt, obwohl die Tierzahl erhöht wird.