Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem beantragten Bau eines geschlossenen Güllerundbehälters wird erteilt.


Ein Landwirt aus Brockdorf-Süd, Zerhusener Straße 26, beantragt auf seiner Hofstelle die Errichtung eines Güllerundbehälters mit Foliendachkonstruktion. Der Güllerundbehälter hat einen Durchmesser von ca. 21 m bei einer Höhe von 5 m. Die Abdeckung des Güllerundbehälters erfolgt mit einer Foliendachzeltkonstruktion bei einer Gesamthöhe von ca. 10 m. Der Güllerundbehälter wird ca. 1 m in die Erde eingegraben, danach erreicht er eine Außenhöhe von insgesamt 9 m. Der Güllebehälter hat ein Volumen von 2.015 m3.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Umfeld ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Durch die Errichtung eines geschlossenen Güllebehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht verschlechtern, danach gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Güllerundbehälters.