Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten landwirtschaftlichen Bauvorhaben wird unter der Maßgabe erteilt, dass der Antragsteller einen Pauschalbeitrag von 500 € jährlich für die Unterhaltung der Straße an die Stadt Lohne überweist.


Ein Landwirt aus Bokern-West, Märschendorfer Damm 10 A, plant auf seiner Betriebsstelle die nachfolgend beschriebenen Neu- und Anbauten:

 

·         Neubau Legehennenstall Nr. 1 als Ersatzbau mit Tierplatzaufstockung von 5.245 auf 13.432 Legehennenplätzen und Anbau eines Wintergartens

·         Erhöhung der Besatzdichte im Legehennenstall Nr. 9 von 13.000 auf 22.896 Legehennenplätzen

·         Änderung Legehennenstall Nr. 2 mit 2.730 Legehennenplätzen zum landwirtschaftlichen Lager

·         Änderung Mastschweinestall Nr. 3 mit 139 Mastplätzen zum landwirtschaftlichen Lager

·         Änderung Ferkelstall Nr. 7 (1.122 Ferkelplätze) zum Mastschweinestall mit Erweiterung auf insgesamt 1.020 Mastplätzen und Einbau eines RiMU Abluftwäschers für den gesamten Stall

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und wird im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. In der Nachbarschaft befinden sich ebenfalls im Außenbereich liegende Einzelhäuser. Auf der Hofstelle werden derzeit 572 Mastschweine, 1.122 Ferkel und 20.975 Legehennen gehalten. Zwei Mastschweineställe mit insgesamt 433 Mastplätzen werden mit einer Abluftreinigung (Biofilter) betrieben.

 

Geplant ist eine Umstrukturierung und Modernisierung der vorhandenen Stallgebäude. Dabei wird die vorhandene Ferkelzucht aufgegeben und die Mastschweine und Legehennenhaltung ausgebaut. Ein vorhandenes Stallgebäude (Nr. 2/3) wird stillgelegt und dafür ein anderes Gebäude verlängert (Nr. 7). Im Planzustand sind 1.435 Mastschweineplätze und 35.631 Legehennenplätze (Freilandhaltung) vorgesehen.

 

Zur Emissionsminderung ist eine zusätzliche Abluftreinigungsanlage am Stall Nr. 7 geplant, so dass die Schweinemast im Planzustand vollständig mit Abluftreinigungen betrieben wird.

 

Der Stall Nr. 7 erhält eine Abluftreinigungsanlage, die den Anforderungen der DLG Prüfung entspricht. Bei derartigen Anlagen wird allgemein davon ausgegangen, dass die verbleibenden Restemissionen in Abständen von 100 bis 200 m restlos abgebaut und somit nicht mehr erkennbar sind. Dabei wird der untere Wert als Sicherheitsabstand im Außenbereich/MD gesehen und der größere als Richtwert gegenüber allgemeinen Wohngebieten.

 

Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass bei einer Zugrundelegung von 20 % Restemissionen hinter der Abluftreinigung die emissionsrelevanten Großvieheinheiten erkennbar verringert werden.

 

Die von der Anlage ausgehenden Imissionen werden durch die geplante Änderung im Vergleich zum Bestand verringert, teilt der Landkreis Vechta mit. Es kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass sich in der Nachbarschaft die derzeitigen Geruchsimmissionen im Planzustand verringern.

 

Die von der Stallanlage ausgehenden Ammoniakemissionen werden durch die zusätzliche Abluftreinigung von derzeit 5.850 kg/a auf 5.080 kg/a verringert. Danach bestehen bezüglich einer Genehmigungserteilung aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken, wenn die Neu- und Umbauten den Antragsunterlagen entsprechend eingerichtet und betrieben werden, teilt hierzu der Landkreis Vechta mit.

 

Eine Realisierung dieser Baumaßnahmen führt zu einer Erhöhung des LKW Verkehrsaufkommens auf dem „Märschendorfer Damm“. Bedingt durch diesen Mehrverkehr werden sich die jährlichen Unterhaltskosten an der Straße um ca. 500 – 1000 € erhöhen. Diese Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

In der Aussprache führte die Verwaltung aus, dass eine genaue Berechnung des erhöhten Mehraufwandes für die Unterhaltung schwierig sei, da auf der Straße auch noch anderer Schwerlastverkehr fährt. Es wird daher vorgeschlagen, den unteren Betrag von 500,-- € anzusetzen.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, den Betrag auf 1.000,-- € zu erhöhen, den Mehraufwand genauer zu berechnen und dann gegebenenfalls den Betrag zu reduzieren. Andere Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, es bei dem Betrag von 500,-- € zu belassen.

 

Nach kurzer Aussprache in dieser Sache lehnte der Ausschuss den Antrag mit

 

2 Jastimmen, 3 Stimmenthaltungen und 9 Neinstimmen ab

 

und fasste den nachfolgenden Beschlussvorschlag