Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten landwirtschaftlichen Bauvorhaben wird erteilt.


Die Hofstelle Ehrendorfer Straße 7 liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in Nachbarschaft einer weiteren Hofstelle, auf der ebenfalls intensive Mastschweinehaltung betrieben wird. Zusätzlich liegt in östlicher Nachbarschaft eine weitere Hofstelle, auf der Tierhaltung zulässig ist,  aber zurzeit nicht betrieben wird. Weiter östlich beginnt in einem Abstand von ca. 400 m zur Hofstelle ein Wohngebiet (WA).

 

Auf der Hofstelle sind derzeit neben einer kleineren Rinderhaltung insgesamt 4.636 Mastschweineplätze genehmigt, von denen bereits 2.612 Plätze mit Abluftreinigungsanlagen betrieben werden.

 

Beantragt ist der Neubau eines Mastschweinestalles (1.600 Mastplätze) mit einer Abluftreinigungsanlage (RiMU). Zusätzlich soll ein vorhandener Mastschweinestall (532 Mastplätze) zur zusätzlichen Emissionsminderung mit einer Abluftreinigung (RiMU) nachgerüstet werden.

 

Der Landkreis Vechta teilt hierzu mit, dass auch bei einer Berücksichtigung von 20 % Restemissionen hinter den Abluftreinigungen die emissionsrelevanten Großvieheinheiten im Vergleich zum Bestand noch leicht verringert werden.

 

Der Stallneubau Nr. 15 und der vorhandene Stall Nr. 2 erhalten Abluftreinigungsanlagen, die den Anforderungen der DLG-Prüfung entsprechen. Bei derartigen Anlagen wird allgemein davon ausgegangen, dass die verbleibenden Restemissionen in Abständen von 100 bis 200 m restlos abgebaut und somit nicht mehr erkennbar sind. Dabei wird der untere Wert als Sicherheitsabstand im Außenbereich/MD gesehen und der größere als Richtwert gegenüber allgemeinen Wohngebieten. Alle benachbarten Wohnhäuser liegen außerhalb dieser Abstandsbereiche.

 

Unzumutbare Geruchsbelästigungen können durch die Anlagenerweiterung (Neubau) nicht entstehen. Ebenfalls ist sichergestellt, dass auch künftig alle Immissionsgrenzwerte im östlich benachbarten Wohngebiet eingehalten werden.

 

Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass durch den Einbau der Abluftreinigungen sichergestellt wird, dass die von der Anlage ausgehenden Ammoniakemissionen im Vergleich zum genehmigten Bestand nicht erhöht, sondern leicht reduziert werden. Im Einzelnen wird dazu auf die im Rahmen der UVP-Vorprüfung erstellte Ammoniakbilanz verwiesen.

 

Bezüglich einer Genehmigungserteilung wird vom Landkreis Vechta mitgeteilt, dass aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die Anlage bestehen, wenn diese den Antragsunterlagen entsprechend eingerichtet und betrieben wird.