Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem beantragten Bau eines Güllerundbehälters wird erteilt.


Ein Landwirt aus Ehrendorf, Ehrendorfer Straße 7, beantragt auf seiner Hofstelle die Errichtung eines Güllerundbehälters mit Folienzeltdachkonstruktion. Der Behälter hat einen Durchmesser von ca. 20 m, eine Höhe von ca. 5 m. Einschließlich Zeltdachkonstruktion ist der Behälter ca. 10 m hoch. Der Güllebehälter hat ein Volumen von ca. 1.531 m3.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt in der Ortslage Ehrendorf im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Durch die Errichtung eines geschlossenen Güllebehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht verschlechtern. Danach gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Behälters.