Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Änderung des genehmigten aber noch nicht errichteten Mastkälberstalles mit Abluftwäscher und Teilnutzungsänderung eines Kälbermaststalles zur Maschinenhalle der Kälbermastplätze wird erteilt.


 

Der Eigentümer der landwirtschaftlichen Hofstelle Püttgerweg 21 beantragt die Änderung eines genehmigten aber noch nicht errichteten Mastkälberstalles (Nr. 6) mit Abluftwäscher. Außerdem werden vor dem Gebäude zwei Futtermittelaußensilos errichtet. Zusätzlich wird die Teilnutzungsänderung eines Kälbermaststalles (Nr. 1) zur Maschinenhalle mit Reduzierung der Mastkälberplätze von 322 auf 62 Mastplätze beantragt.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Lohnerwiesen und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Laut vorliegender Genehmigung dürfen insgesamt 1232 Mastkälber (416 Aufzucht-, 826 Endmastplätze) gehalten werden.

 

Nördlich zur Stallanlage befindet sich eine größere Legehennenhaltung und nordwestlich eine ehemalige Hofstelle auf der ein Gewerbebetrieb ansässig ist. Südwestlich zur Hofstelle sind in einem Abstand von 200 m im FNP der Stadt Lohne Wohnbauflächen ausgewiesen.

 

Der Antrag ist eine geänderte und größere Ausführung des genehmigten, aber noch nicht errichteten Mastkälberstalles. Gleichzeitig soll ein vorhandener Mastkälberstall größtenteils zu einer Maschinenhalle umgenutzt werden.

 

Im Planzustand sind 1206 Mastkälberplätze (350 Aufzucht-, 856 Endmastplätze) vorgesehen. Die Kälberplätze werden zwar leicht verringert, aber bei den Endmastplätzen erhöht.

 

Der Stallneubau erhält eine Abluftreinigungsanlage die den Anforderungen der DLG Prüfung entspricht. Bei derartigen Anlagen wird allgemein davon ausgegangen, dass die verbleibenden Restemissionen in Abständen von 150 – 200 m restlos abgebaut werden und somit nicht mehr erkennbar sind. Alle benachbarten Wohnhäuser sind hier mehr 200 m von der Abluftreinigungsanlage entfernt und auch zu dem Teilbereich 40.1 der 40. FNP – Änderung der Stadt Lohne werden die 200 m vom Stallneubau eingehalten.

 

Die von der Anlage / Hofstelle ausgehenden Emissionen werden durch die beantragte Änderung keinesfalls erhöht wird, wie vom Landkreis Vechta mitgeteilt. Von daher bestehen bzgl. einer Genehmigungserteilung aus dem Immissionsschutz keine Bedenken. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Anhand eines Lageplanes wurde die Planung von der Verwaltung  vorgestellt und erläutert.