Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dr. Bernhard Rump von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. In seinem Vortrag erläuterte Herr Dr. Rump anhand einer Präsentation die Neuerungen im Baurecht für landwirtschaftliche Bauvorhaben. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

In der Aussprache erläuterte Herr Dr. Rump auf entsprechende Anfrage, dass die Neuerungen eher auf Großbetriebe zugeschnitten seien. Im Landkreis Vechta sei immer versucht worden, Stallbauten in Hofnähe zu realisieren. Das wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein und der Druck auf den Außenbereich werde sich erhöhen. Zum Planungsrecht erläuterte Herr Dr. Rump, dass es erforderlich sei, für die Bauvorhaben qualifizierte Bebauungspläne aufzustellen, ein einfacher Bebauungsplan, wie er zum Teil in den Nachbargemeinden zur Begrenzung von Stallbauvorhaben aufgestellt wurde, reiche nicht aus.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte Herr Dr. Rump, dass es in Zukunft zudem erforderlich sei, Bebauungspläne zum Schutz des Außenbereiches aufzustellen.