Die Verwaltung teilte mit, dass der Eigentümer die Nutzungsänderung des Gebäudes Landwehrstraße 79 zur Ausstellung für Oldtimer beantragt. Das Gebäude steht zurzeit leer und hat eine Nutzungsgenehmigung als Fachgroßhandel für Eisen, Sanitär usw.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) und ist ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO.

 

Da es sich um ein bestehendes Gebäude mit einer Nutzungsänderung handelt und vier Fensteröffnungen als Schaufenster zur Lindenstraße eingebaut werden, ist die Einvernehmenserteilung aufgrund der Geringfügigkeit bereits erteilt worden.