Die Anfrage der SPD-Fraktion, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, wurde von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Für den Planbereich ist zurzeit der Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtmitte“ gültig.

 

Als der Beschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 gefasst wurde, war noch ein ganz anderes Gebäude geplant als jetzt. Dieses Gebäude ließ sich mit dem Bebauungsplan Nr. 12 nicht realisieren, so dass eine Änderung nötig wurde. Im Zuge der weiteren Planung hat sich insgesamt eine geänderte (verringerte) Bebauung und ein anderes Nutzungskonzept ergeben, das nach einer Vorabstimmung mit dem Landkreis Vechta auch auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 12 „Stadtmitte“ verwirklicht werden kann. Diesem Nutzungskonzept und dem Bauvorhaben haben der Bauausschuss und der Verwaltungsausschuss auch zugestimmt. Die Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 12/IX war daher nicht mehr erforderlich.

 

Der im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12/IX vorgesehene Ausschluss von Vergnügungsstätten zielte in erster Linie auf den Ausschluss von Spielhallen an. Spielhallen und andere Vergnügungsstätten sind dadurch, dass der Bebauungsplan nicht geändert wird, nicht jetzt automatisch zulässig. Hierfür wäre eine Baugenehmigung erforderlich. Wenn ein solcher Bauantrag gestellt würde, kann der Bebauungsplan auch dann noch entsprechend geändert werden, wenn es städtebaulich erforderlich ist.

 

Die geplante Diskothek war Bestandteil der vorgestellten Planung, der von den Gremien der Stadt Lohne zugestimmt worden ist. Der Investor hat ein großes Interesse, dass sein Mieter auf lange Sicht die Fläche pachtet, weil nur dann sich die Investition rechnet.

 

Das seinerzeit in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten bezog sich auf den damaligen Planungsstand (2010). Die Reduzierung der Verkaufsflächen hat erhebliche Auswirkungen auf die verkehrliche Situation. Die Aussagen aus diesem Gutachten sind daher nicht mehr aktuell. Üblicherweise werden solche Gutachten mit der Planung fortgeschrieben. Da sich das Verkehrsaufkommen erheblich verringern wird und die möglicherweise zu erwartende Verschlechterung der Verkehrsqualität geringer sein wird, soll darauf verzichtet werden. Die Kosten für das Verkehrsgutachten lagen bei etwa 8.400,-- € und die der Bauleitplanung bei etwa 6.400,-- €.