Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

  1. Ich beantrage gemäß § 129 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen und die Entlastung zu erteilen.

 

einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen: 14

 

  1. Die sich aus der Ergebnisrechung für das Jahr 2012 ergebenden Überschüsse in Höhe von 4.206.884,81 € und 1.202.826,96 € werden den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 


Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und im Prüfbericht vom 08.07.2013 nachfolgendes Testat erteilt:

 

Auf Grund der durch die Prüfung in Stichproben gewonnenen Erkenntnis kann bestätigt werden, dass der Jahresabschluss der Stadt Lohne zum 31.12.2012 den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lohne.

 

Das RPA hat keine Bedenken, dass der Stadtrat der Stadt Lohne über den Jahresabschluss 2012 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

 

Das Jahr 2012 hat wie folgt abgeschlossen:

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnis 2012

Ansätze 2012

mehr/weniger

Gesamtsumme

ordentliche Erträge

39.511.179,77

39.637.400,00

- 126.220,23

./. ordentliche Aufwendungen

35.304.294,96

37.239.500,00

- 1.935.205,04

ordentliches Ergebnis

4.206.884,81

2.397.900,00

1.808.984,81

 

 

 

 

außerordentliche Erträge

1.433.165,16

800.000,00

633.165,16

./. außerordentliche Aufwendungen

230.338,20

200.000,00

30.338,20

außerordentliches Ergebnis

1.202.826,96

600.000,0

602.826,96


 

ordentliches Ergebnis

4.206.884,81

2.397.900,00

1.808.984,81

+ außerordentliches Ergebnis

1.202.826,96

600.000,00

602.826,96

Jahresergebnis

5.409.711,77

2.997.900,00

2.411.811,77

 

 

Bilanz:

 

 

01.01.2012

31.12.2012

Immaterielles Vermögen

1.162.599,84

1.407.844,77

Sachvermögen

99.624.747,38

98.840.315,26

Finanzvermögen

2.025.418,64

1.843.532,92

Liquide Mittel

17.332.359,17

22.444.966,82

Aktive Rechnungsabgrenzung

224.498,63

248.806,80

Bilanzsumme Aktiva

120.369.623,66

124.785.466,57

Nettoposition

108.723.605,38

114.410.682,95

Basis-Reinvermögen

74.344.834,90

74.344.834,90

Rücklagen aus Überschüssen d. außerord. Ergebnisse

1.330.179,40

4.426.895,07

Jahresergebnis

3.096.715,67

5.409.711,77

Sonderposten

29.951.875,41

30.229.241,21

Schulden

1.566.515,98

1.843.615,41

Geldschulden

1.052.061,01

1.054.955,33

davon

 

 

Liquiditätskredite

0,00

0,00

Geldschulden (ohne Liquiditätskredite)

1.052.061,01

1.054.955,33

Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen

Rechtsgeschäften

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

476.253,96

360.839,76

Transferverbindlichkeiten

2.635,08

378.652,14

Sonstige Verbindlichkeiten

35.565,93

49.168,18

Rückstellungen

10.079.502,30

8.519.793,54

Passive Rechnungsabgrenzung

0,00

11.374,67

Bilanzsumme Passiva

120.369.623,66

124.785.466,57

 

Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2012 weist Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von 4.206.884,81 € und im außerordentlichen Ergebnis von 1.202.826,96 € aus. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.206.884,81 € ist einmalig durch eine Rückstellungsauflösung in Höhe von 2,0 Mio. Euro positiv beeinflusst. Überschüsse stehen zur Abdeckung von Fehlbeträgen künftiger Haushaltsjahre zur Verfügung bzw. können in Basisreinvermögen umgewandelt werden. Um auch in schwierigen Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, werden Überschüsse im Regelfall den Rücklagen zugeführt.

 

Über die Zuführungen zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses entscheidet der Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 10, §110 Abs. 7 und §123 Abs. 1 NKomVG).


 

Nähere Einzelheiten zum Jahresergebnis können dem anliegenden Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta entnommen werden.

 

Nach Erläuterung des Jahresabschlusses ergab sich keine weitere Diskussion.