Sitzung: 22.08.2013 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/070/2013
Beschlussempfehlung:
- Ich beantrage gemäß § 129 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen und die Entlastung zu erteilen.
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 14
- Die sich aus der Ergebnisrechung für das Jahr 2012 ergebenden Überschüsse in Höhe von 4.206.884,81 € und 1.202.826,96 € werden den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und im Prüfbericht vom 08.07.2013 nachfolgendes Testat erteilt:
Auf Grund der durch die Prüfung in Stichproben gewonnenen Erkenntnis kann bestätigt werden, dass der Jahresabschluss der Stadt Lohne zum 31.12.2012 den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lohne.
Das RPA hat keine Bedenken, dass der Stadtrat der Stadt Lohne über den Jahresabschluss 2012 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt.
Das Jahr 2012 hat wie folgt abgeschlossen:
Ergebnishaushalt:
|
Ergebnis 2012 |
Ansätze 2012 |
mehr/weniger |
Gesamtsumme |
€ |
€ |
€ |
ordentliche Erträge |
39.511.179,77 |
39.637.400,00 |
- 126.220,23 |
./. ordentliche Aufwendungen |
35.304.294,96 |
37.239.500,00 |
- 1.935.205,04 |
ordentliches
Ergebnis |
4.206.884,81 |
2.397.900,00 |
1.808.984,81 |
|
|
|
|
außerordentliche Erträge |
1.433.165,16 |
800.000,00 |
633.165,16 |
./. außerordentliche Aufwendungen |
230.338,20 |
200.000,00 |
30.338,20 |
außerordentliches
Ergebnis |
1.202.826,96 |
600.000,0 |
602.826,96 |
ordentliches Ergebnis |
4.206.884,81 |
2.397.900,00 |
1.808.984,81 |
+ außerordentliches Ergebnis |
1.202.826,96 |
600.000,00 |
602.826,96 |
Jahresergebnis |
5.409.711,77 |
2.997.900,00 |
2.411.811,77 |
Bilanz:
|
01.01.2012 |
31.12.2012 |
€ |
€ |
|
Immaterielles Vermögen |
1.162.599,84 |
1.407.844,77 |
Sachvermögen |
99.624.747,38 |
98.840.315,26 |
Finanzvermögen |
2.025.418,64 |
1.843.532,92 |
Liquide Mittel |
17.332.359,17 |
22.444.966,82 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
224.498,63 |
248.806,80 |
Bilanzsumme Aktiva |
120.369.623,66 |
124.785.466,57 |
Nettoposition |
108.723.605,38 |
114.410.682,95 |
Basis-Reinvermögen |
74.344.834,90 |
74.344.834,90 |
Rücklagen aus Überschüssen d. außerord. Ergebnisse |
1.330.179,40 |
4.426.895,07 |
Jahresergebnis |
3.096.715,67 |
5.409.711,77 |
Sonderposten |
29.951.875,41 |
30.229.241,21 |
Schulden |
1.566.515,98 |
1.843.615,41 |
Geldschulden |
1.052.061,01 |
1.054.955,33 |
davon |
|
|
Liquiditätskredite |
0,00 |
0,00 |
Geldschulden (ohne Liquiditätskredite) |
1.052.061,01 |
1.054.955,33 |
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften |
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
476.253,96 |
360.839,76 |
Transferverbindlichkeiten |
2.635,08 |
378.652,14 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
35.565,93 |
49.168,18 |
Rückstellungen |
10.079.502,30 |
8.519.793,54 |
Passive Rechnungsabgrenzung |
0,00 |
11.374,67 |
Bilanzsumme Passiva |
120.369.623,66 |
124.785.466,57 |
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2012 weist Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von 4.206.884,81 € und im außerordentlichen Ergebnis von 1.202.826,96 € aus. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.206.884,81 € ist einmalig durch eine Rückstellungsauflösung in Höhe von 2,0 Mio. Euro positiv beeinflusst. Überschüsse stehen zur Abdeckung von Fehlbeträgen künftiger Haushaltsjahre zur Verfügung bzw. können in Basisreinvermögen umgewandelt werden. Um auch in schwierigen Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, werden Überschüsse im Regelfall den Rücklagen zugeführt.
Über die Zuführungen zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses entscheidet der Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 10, §110 Abs. 7 und §123 Abs. 1 NKomVG).
Nähere Einzelheiten zum Jahresergebnis können dem anliegenden Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta entnommen werden.
Nach Erläuterung des Jahresabschlusses ergab sich keine weitere Diskussion.