Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt Lohne beteiligt sich an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG mit dem für das Jahr 2013 zugeteilten Ausgabebetrag von 926.254,00 Euro und wird wenn möglich, eine Mehrzuteilung bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2,0 Mio. Euro erwerben.


Sachverhalt:

 

Die EWE AG hat allen Kommunen (insgesamt 288), die zum 01.01.2013 in einem Netzbetriebsverhältnis mit der EWE Netz GmbH stehen (Strom oder Gas), einem der 17 Landkreise angehören, die an der EWE beteiligt sind und nicht selbst Mitglied des EWE-Verbands sind, eine Beteiligung an der EWE Netz GmbH angeboten. Eine Beteiligung der Kommunen erfolgt über die „zwischengeschaltete“ Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN). Die Geschäftsanteile werden durch eine Kapitalerhöhung neu geschaffen. Dazu wird das Stammkapital der EWE Netz GmbH im Jahr 2013 von 39 Mio. € um 2 Mio. € auf 41 Mio. € erhöht. Damit erhält die KNN die Möglichkeit, sich in Höhe von 2/41 = 4,9 %) an der EWE Netz GmbH zu beteiligten. Im Jahre 2018 erhalten die Kommunen ein gesondertes Angebot zur Aufstockung der Beteiligung auf 25,1 %. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich das Halten der Beteiligung an der EWE Netz GmbH. Die Struktur der gesellschaftlichen Verflechtungen ergibt sich aus dem anliegenden Schaubild.

 

Mit der Prüfung der umfangreichen vertraglichen Grundlagen hat der Städte- und Gemeindebund im Auftrag der beteiligten Gemeinden die Rechts- und Steuerkanzlei bbt, Hannover, beauftragt. Das Gesamtfazit der Prüfung ist als Anlage beigefügt. In dieser Zusammenfassung sind alle wichtigen Punkte in Bezug auf die Beteiligung und kommunalrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte aufgeführt.

 

Die Höhe der Beteiligungsmöglichkeit der einzelnen Kommune wurde aus einem arithmetischen Mittel aus der Einwohnerzahl und der Fläche einer jeden Kommune ermittelt. Für die Stadt Lohne ergibt sich im Jahre 2013 ein maximaler Anteil von 0,049 % = 926.254,08 €. Eine erstmalige Kündigung ist frühestens zum 31.12.2028 möglich. Die abgeschlossenen Konzessionsverträge mit der EWE haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2032.


 

Gemeinden dürfen sich wirtschaftlich betätigen, wenn u. a. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt. Durch die Beteiligung zusammen mit anderen Kommunen an einer Netzgesellschaft kann Einfluss auf die Struktur und den Zustand der örtlichen Energienetze durch die Mitsprache bei der Netzertüchtigung im Rahmen der Bestimmungen der Gesellschaftsverträge genommen werden. Dies stellt eine gemeinwohlorientierte und einwohnernützige Betätigung dar und ist damit Teil der örtlichen Daseinvorsorge. Als Nebeneffekt Erträge für den Haushalt zu erwirtschaften, ist nach § 149 Abs. 1 NKomVG zulässig.

 

Steuerliche Aspekte, wie das Halten der Beteiligung im Hoheitsvermögen oder eine evtl. Anbindung an eine Dauerverlust – BgA (Freibad) sind noch zu prüfen.

 

Die zeitlichen Fristen zur Annahme des Angebotes sind eng. Bis zum 11.10.2013 haben die Beschlüsse der politischen Gremien, die Unterzeichnung der Beteiligungserklärung sowie notarielle Beglaubigungen der Vollmacht zum Abschluss des Konsortial- und Beitrittsvertrages zu erfolgen. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages ist bis spätestens zum 01.11.2013 zu leisten.

 

Jeder Kommune steht es frei, das Angebot generell auszuschlagen, über eine Beteiligung erst im Jahre 2018 bzw. zwischen einer Mindestbeteiligung von 10.045,44 und dem jeweiligen Maximalbetrag des Jahres 2013 zu wählen. Wird die maximale Beteiligungshöhe im Jahre 2013 nicht genutzt, kann diese 2018 nachgeholt werden. Ob eine Rendite von 4,75 % bzw. 4,00 % auf das eingesetzte Kapital bei einer Laufzeit bis 2028 angemessen ist, lässt sich nicht abschätzen, da die Zinsentwicklung nicht voraussehbar ist.

 

Nach Erläuterung des Sachverhaltes wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, sich an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG mit dem für das Jahr 2013 zugeteilten Ausgabebetrag von 926.254,00 Euro zu beteiligen und wenn möglich, eine Mehrzuteilung bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2,0 Mio. Euro zu erwerben.

 

Zu diesem Thema entwickelte sich eine umfangreiche Diskussion. Vom Sprecher der Mehrheitsfraktion wurde der Beteiligungsvorschlag der Verwaltung begrüßt und auf die vorhandenen liquiden Mittel und den guten Zinssatz verwiesen.

 

Von Seiten der SPD-Fraktion wurde eine Beteiligung in Höhe des Angebotes für das Jahr 2013 von 926.254,00 Euro vorgeschlagen und die Risiken des Netzwertes und deren Bewertung in späteren Jahren hervorgehoben. Grundsätzlich gegen eine Beteiligung sprach sich der Vertreter der Ratsgruppe Lohner aus. Argumentiert wurde mit dem Risiko der Zinsentwicklung, der langen Kapitalbindung und der Werteentwicklung der Netze. Von Bürgermeister T. Gerdesmeyer wurde argumentiert, dass die EWE AG ein zu 100 % kommunales Unternehmen ist und in Erinnerung gerufen, dass das Ausschreibungsverfahren zur Verlängerung der Konzessionsverträge geführt hat. Weiter führte er aus, dass eine Beteiligung und Einflussnahme an der EWE Netz GmbH samt Teilnahme an der Wertschöpfung immer Forderung der Gemeinden und Städte war.