Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die 1. Nachtragssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2013 mit der Änderung einer Beteiligung an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG in Höhe von max. 2,0 Mio. Euro in der vorliegenden Fassung zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Veränderung der veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Aus-Zahlungen erfordert den Erlass einer 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2013.

 

Nach dem anliegenden Entwurf ändern sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Aufwendungen von 38.720.800,00 Euro auf 39.092.000,00 Euro (+ 371.200,00 €). Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss in Höhe 1.454.700,00 Euro aus. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind in Höhe von 1.500.000,00 € und 800.000,00 € ausgewiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen verändert sich von 41.336.000,00 Euro auf 45.525.500,00 Euro und der Auszahlungen von 41.761.500,00 Euro auf 45.870.100,00 Euro. Die Liquidität ist gesichert.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 400.000,00 Euro (Kreisschulbaukasse) bleibt unverändert.

 

Neu aufgenommen wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.503.000,00 €.

 

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert. Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.


Als wichtige Veränderungen gegenüber dem Ursprungshaushalt wurden verwaltungsseitig genannt:

 

  • Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 1.454.700,00 € im ordentlichen

(-101.300,00 €) und 700.000,00 € im außerordentlichen Haushalt (+400.000,00 €)

aus.

  • Die Steuereinnahmen insgesamt erhöhen sich geringfügig auf 30.030.000,00 €

(+ 225.000,00 €).

  • Bei den Transferaufwendungen verringert sich die Kreisumlage um 202.000,00 € und die Finanzausgleichsumlage um 340.000,00 €.
  • Im Finanzhaushalt sind die im Laufe des Jahres beschlossenen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen abgebildet (z. B. Sportanlage Grün-Weiß Brockdorf

= 311.500,00 €, Lüftungsanlage Gymnasium = 150.000,00 €).

  • Der Ansatz für den Erwerb von Grundstücken erhöht sich um 3,3 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro und die Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken um 3,7 Mio. Euro auf 5,7 Mio. Euro.
  • Im Nachtragshaushalt ist ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 344.600,00 € ausgewiesen, der sich durch die vorgesehene Beteiligung an der Kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG in Höhe von 2,0 Mio. Euro um diesen Betrag erhöht.
  • Als Verpflichtungsermächtigung enthält der Nachtragshaushalt einen Betrag von 2.503.000,00 €. Hiervon entfallen 1,1 Mio. Euro auf die Kostenerstattung bzw. Zuschuss für den Bau von Einstellplätzen der Marktgalerie, 1,3 Mio. Euro auf den Grunderwerb und 103.000,00 Euro auf den Zuschuss für den Bau einer Krippe beim Kindergarten St. Josef.

 

In den Nachtragshaushalt ist die vorgesehene Beteiligung an der EWE Netz GmbH & Co. KG in Höhe von 2,0 Mio. Euro noch einzuarbeiten. Dadurch ändert sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen in der Haushaltssatzung (S. 3) auf 43.761.500,00 €, und das Finanzierungsdefizit auf 2.344.100,00 €. das Investitionsprogramm ist entsprechend zu ergänzen.