Sitzung: 03.09.2013 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/010/2013
Beschlussvorschlag:
Es wird daher vorgeschlagen, zunächst für drei Jahre jährlich ein Budget von 40.000 Euro für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen insbesondere bedarfsgerechte Angebote für die Personen finanziert werden, für die vorrangige Angebote nicht ausreichen oder für die es keine anderen Angebote gibt. Die jeweiligen Maßnahmen werden im „Jugendausschuss“ vorgestellt und dort beschlossen.
Sachverhalt:
„Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ – so wird immer
wieder argumentiert, wenn es um gute deutsche Sprachkenntnisse als Grundlage
für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe geht. Da viele Menschen,
insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, diese notwendigen
Sprachkenntnisse nicht haben, gibt es unterschiedliche Bemühungen und
Regelungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache durch Kinder,
Jugendliche und Erwachsene.
Trotzdem wird im Elementarbereich, in den Schulen und auch im Kreis der
Erwachsenen immer wieder noch ein (ergänzender) Förderbedarf deutlich, weil
bereitgestellte Mittel nicht ausreichen oder aber einzelne Personen von
bestehenden Regelungen nicht erfasst werden.
Im Rahmen der Gestaltung des demographischen Wandlungsprozesses prüft der
Landkreis Vechta zurzeit z.B. Fördermöglichkeiten für Kinder nichtdeutscher
Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Die Stadt Lohne fördert den
Erwerb der deutschen Sprache zurzeit u.a. aus Mitteln der Schulsozialarbeit im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Schüler/innen und aus gesondert
bereitgestellter Mittel für Erwachsene (vgl. Vorlage 50/008/2013). Diese ungewissen
und kurzzeitigen Fördermöglichkeiten sind im Grunde nicht sachdienlich.
Für eine kontinuierliche Integrationsarbeit erscheint es notwendig,
längerfristig Sprachfördermaßnahmen zur Ergänzung bestehender Angebote oder
aber auch als gesonderte Angebote durchzuführen. Gedacht ist dabei auch an
projektartige Angebote wie z.B. „Praktisch deutsch lernen“ oder Projekte für
Kinder und Eltern gemeinsam (z.B. ein „Rucksackprojekt“, mit dem gleichzeitig
auch die Erziehungskompetenz gefördert wird).
Es wird daher vorgeschlagen, jährlich ein Budget für die Durchführung von
Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Damit sollten dann insbesondere
bedarfsgerechte Angebote für die Personen finanziert werden, für die vorrangige
Angebote nicht ausreichen oder für die es keine anderen Angebote gibt.
Da qualitative Angebote in der Regel nur durch Fachkräfte (z.B. Lehrer,
Sprachförderkräfte) geleitet werden können, wird zunächst ein jährliches Budget
von 40.000 Euro vorgeschlagen. Dieser Betrag entspricht in etwa den Kosten für
vier halbjährliche Sprachkurse. Der Aufwand soll nach Möglichkeit durch
Zuwendungen Dritter gesenkt werden.
Eine Bewilligung sollte zumindest für drei Jahre erfolgen, damit Erfahrungen
gesammelt werden können. Es kann jährlich berichtet werden.
Beratungsverlauf:
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die
Sprachförderung nicht nur durch Fachkräfte geleistet werden kann; in der Praxis
würden beispielsweise auch FSJ-ler usw. den Spracherwerb mit Hilfe einfacher
praktischer Übungen fördern.
Einzelmaßnahmen sollen auch künftig im Ausschuss vorgestellt und beschlossen
werden. Der Beschlussvorschlag wurde dementsprechend erweitert.