Sitzung: 03.09.2013 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 51/011/2013
Sachverhalt:
A.
Kindergartenbedarfsplan
Der Landkreis Vechta hat den Kindergartenbedarfsplan erstellt, dem eine
Datenerhebung mit Stand vom 01.12.2012 zugrunde liegt.
Den Feststellungen zufolge gibt es in Lohne insgesamt 1.163 Betreuungsplätze in
Einrichtungen. Nach Abzug der Plätze in Spiel-, Krippen- und Hortgruppen
verbleiben 867 Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen
Kindergartenplatz (Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung).
Aus dem Geburtszeitraum 01.10.2006 bis 30.09.2009 nehmen insgesamt 778 Kinder
(98,1 % der zurzeit 793 gemeldeten Kinder) einen Kindergartenplatz in Anspruch,
so dass sich ein Überhang von 89 Plätzen errechnet. Ursächlich für diesen
Überhang ist u.a., dass Nachmittagsgruppen in der Regel nicht voll belegt sind,
in Kroge und Brockdorf nicht ohne weiteres Plätze abgebaut werden können und
rechnerisch die nach dem 30.09.2010 geborenen Kinder nicht berücksichtigt
werden. Zu bedenken bleibt auch, dass absichtlich Reserveplätze für zuziehende Kinder
usw. freigehalten werden.
Der Überhang verringert sich nach der Berechnung mittelfristig auf 60 Plätze.
Einzelheiten sind aus der Anlage (Tabellen IV und V des
Kindergartenbedarfsplans) ersichtlich.
B. Betreuungsplätze für unter
Dreijährige
Bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige hat sich keine
wesentliche Änderung gegenüber bisherigen Berichten ergeben.
Bei dem vom Bund angenommenen Betreuungsbedarf für 35 % der Kinder errechnen
sich für Lohne zurzeit 286 Betreuungsplätze, von denen 200 Plätze (70 %) in
Einrichtungen und 86 Plätze (30 %) bei Tagespflegepersonen sein sollen.
Zurzeit gibt es 160 Plätze in Einrichtungen; weitere 15 Plätze sind in der
konkreten Planung (
Zwischenzeitlich gibt es neue Anfragen für einen Betreuungsplatz; und es wird
auch mit weiteren Anfragen für Betreuungsplätze in Einrichtungen gerechnet. Die
Planungen für zusätzliche Einrichtungsplätze für unter Dreijährige werden daher
fortgeführt.
C.
Betreuungssituation zum 01.08.2013
Die Ev. KiTa St. Katharina hat am 05.08.2013 ihren Betrieb aufgenommen. Der
Aufgrund der Anmeldungen wurde für das Betreuungsjahr
2013/2014 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot geschaffen. Insgesamt stehen
zurzeit 1.167 Betreuungsplätze zur Verfügung, von denen 112 Plätze der
Schulkindbetreuung zuzurechnen sind.
Für die Betreuung der unter Dreijährigen wurden ergänzend zu den neuen
Krippenplätzen in der Ev. KiTa St. Katharina einige Plätze in neuen
altersübergreifenden Gruppen geschaffen (St. Maria-Goretti, St. Franziskus, St.
Josef).
Infolge der erhöhten Nachfrage nach Ganztagsbetreuung wird in der Ev. KiTa St.
Katharina die Kindergartengruppe nachmittags als Kleingruppe mit bis zu zehn
Kindern weitergeführt.
Im Kindergarten St. Josef wurde eine Interessengruppe geschlossen.
Nach vorliegenden Unterlagen gibt es auch jetzt noch freie Plätze in den
Einrichtungen; sie sind überwiegend im Nachmittagsbereich. Da erfahrungsgemäß
noch Kinder angemeldet werden, wird sich die Anzahl der freien Plätze noch
verringern. Für eine Gruppe ist allerdings zum 01.02.2014 eine Reduzierung auf
eine Kleingruppe angedacht. Eine aktualisierte Übersicht soll noch bis zur
Sitzung erstellt werden.
Beratungsverlauf:
Zu den erläuterten Sachverhalten wurde angemerkt, dass die Zahl der
nichtkatholischen Kinder zunimmt und dies bei der Auswahl von Trägern für
Kindertagesstätten künftig berücksichtigt werden sollte. Diesbezüglich wurde an
die bereits vorhandenen Einrichtungen der freien Träger und der Ev. Kirche
erinnert. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass es in katholischen
Einrichtungen ein gutes Miteinander der Religionen gibt.
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass auch EU-Bürger den Anspruch auf einen
Betreuungsplatz haben. Im Blick auf das volle Freizügigkeitsrecht der Bulgaren
und Rumänen zum 01.01.2014 sollte der augenblickliche Platzüberhang bestehen
bleiben.