Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

A. Kindergartenbedarfsplan
Der Landkreis Vechta hat den Kindergartenbedarfsplan erstellt, dem eine Datenerhebung mit Stand vom 01.12.2012 zugrunde liegt.
Den Feststellungen zufolge gibt es in Lohne insgesamt 1.163 Betreuungsplätze in Einrichtungen. Nach Abzug der Plätze in Spiel-, Krippen- und Hortgruppen verbleiben 867 Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz (Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung).
Aus dem Geburtszeitraum 01.10.2006 bis 30.09.2009 nehmen insgesamt 778 Kinder (98,1 % der zurzeit 793 gemeldeten Kinder) einen Kindergartenplatz in Anspruch, so dass sich ein Überhang von 89 Plätzen errechnet. Ursächlich für diesen Überhang ist u.a., dass Nachmittagsgruppen in der Regel nicht voll belegt sind, in Kroge und Brockdorf nicht ohne weiteres Plätze abgebaut werden können und rechnerisch die nach dem 30.09.2010 geborenen Kinder nicht berücksichtigt werden. Zu bedenken bleibt auch, dass absichtlich Reserveplätze für zuziehende Kinder usw. freigehalten werden.
Der Überhang verringert sich nach der Berechnung mittelfristig auf 60 Plätze.
Einzelheiten sind aus der Anlage (Tabellen IV und V des Kindergartenbedarfsplans) ersichtlich.

B. Betreuungsplätze für unter Dreijährige
Bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige hat sich keine wesentliche Änderung gegenüber bisherigen Berichten ergeben.
Bei dem vom Bund angenommenen Betreuungsbedarf für 35 % der Kinder errechnen sich für Lohne zurzeit 286 Betreuungsplätze, von denen 200 Plätze (70 %) in Einrichtungen und 86 Plätze (30 %) bei Tagespflegepersonen sein sollen.
Zurzeit gibt es 160 Plätze in Einrichtungen; weitere 15 Plätze sind in der konkreten Planung (Kindergarten St. Josef). Bei Tagespflegepersonen stehen rund 150 Plätze zur Verfügung, so dass bei insgesamt mindestens 310 Plätzen ein ausreichendes Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Infolge dessen konnte die Vergabe der Plätze für das Betreuungsjahr 2013/2014 auch geregelt werden.
Zwischenzeitlich gibt es neue Anfragen für einen Betreuungsplatz; und es wird auch mit weiteren Anfragen für Betreuungsplätze in Einrichtungen gerechnet. Die Planungen für zusätzliche Einrichtungsplätze für unter Dreijährige werden daher fortgeführt.

C. Betreuungssituation zum 01.08.2013
Die Ev. KiTa St. Katharina hat am 05.08.2013 ihren Betrieb aufgenommen. Der Hort St. Anna ist zwischenzeitlich zur „Vogtstr. 18“ umgezogen. Die vier Gruppen „Pädagogischer Mittagstisch“ vom Lohner Jugendtreff e.V. wurden zum 01.02.2013 bzw. 01.08.2013 als Horte anerkannt und sind keine hortähnlichen Einrichtungen mehr.

Aufgrund der Anmeldungen wurde für das Betreuungsjahr 2013/2014 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot geschaffen. Insgesamt stehen zurzeit 1.167 Betreuungsplätze zur Verfügung, von denen 112 Plätze der Schulkindbetreuung zuzurechnen sind.
Für die Betreuung der unter Dreijährigen wurden ergänzend zu den neuen Krippenplätzen in der Ev. KiTa St. Katharina einige Plätze in neuen altersübergreifenden Gruppen geschaffen (St. Maria-Goretti, St. Franziskus, St. Josef).
Infolge der erhöhten Nachfrage nach Ganztagsbetreuung wird in der Ev. KiTa St. Katharina die Kindergartengruppe nachmittags als Kleingruppe mit bis zu zehn Kindern weitergeführt.
Im Kindergarten St. Josef wurde eine Interessengruppe geschlossen.
Nach vorliegenden Unterlagen gibt es auch jetzt noch freie Plätze in den Einrichtungen; sie sind überwiegend im Nachmittagsbereich. Da erfahrungsgemäß noch Kinder angemeldet werden, wird sich die Anzahl der freien Plätze noch verringern. Für eine Gruppe ist allerdings zum 01.02.2014 eine Reduzierung auf eine Kleingruppe angedacht. Eine aktualisierte Übersicht soll noch bis zur Sitzung erstellt werden.

 

 

Beratungsverlauf:
Zu den erläuterten Sachverhalten wurde angemerkt, dass die Zahl der nichtkatholischen Kinder zunimmt und dies bei der Auswahl von Trägern für Kindertagesstätten künftig berücksichtigt werden sollte. Diesbezüglich wurde an die bereits vorhandenen Einrichtungen der freien Träger und der Ev. Kirche erinnert. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass es in katholischen Einrichtungen ein gutes Miteinander der Religionen gibt.
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass auch EU-Bürger den Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Im Blick auf das volle Freizügigkeitsrecht der Bulgaren und Rumänen zum 01.01.2014 sollte der augenblickliche Platzüberhang bestehen bleiben.