Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 NKomVG beschlossen und Entlastung erteilt.
Bürgermeister Gerdesmeyer beteiligte sich nicht an der Abstimmung
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 NKomVG beschlossen und Entlastung erteilt.
Bürgermeister Gerdesmeyer beteiligte sich nicht an der Abstimmung