Gruppenvorsitzender Dr. Neubauer erläuterte die allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung übersandte Anfrage. Die Verwaltung nahm zu den Fragen 1 – 6 Stellung. Stadtkämmerer Becker erläuterte zu den einzelnen Fragen, dass ursprünglich vom Investor 122 Einstellplätze benannt wurden, die Anzahl sich durch Umplanungen und konkretisierte Berechnungen aber auf 132 erhöhte, nachdem der Bauantrag eingereicht wurde. Zu der Anzahl der nachzuweisenden Einstellplätze wurde entschieden, dass diese vorläufig mit 80 angegeben wurde, die endgültige Zahl aber im Baugenehmigungsverfahren endgültig vom Landkreis festgelegt werde. Sofern es bei 80 notwendigen Plätzen bleibe, würden 52 über den Bedarf gebaut. Die 10 weiteren Plätze könnten dann entschädigt werden.

 

Zur Bezuschussung in Höhe von 1,1 Mio. Euro teilte der Kämmerer mit, dass frühzeitig in Verhandlungen mit dem Investor vorbehaltlich der Zustimmung durch die Ratsgremien mögliche Preise genannt werden mussten. Dabei wurde von einem Verkehrswert 1,6 Mio. Euro, einem begrenzten Zuschuss von 1,1 Mio. Euro und einen Mindestrestbetrag von 500.000 €uro ausgegangen. Alle Verhandlungen wurden ausdrücklich unter dem Vorbehalt geführt, dass die Ratsgremien zustimmen müssen. Ein solches Verfahren sei auch in allen anderen Grundstücksangelegenheiten seit Jahren üblich.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erinnerte daran, dass es Überlegungen gab, ein städtisches Parkhaus mit einem Kostenaufwand von 1,5 bis 2,0 Mio. Euro an der Vogtstraße zu errichten. Der Investor der Marktgalerie hätte die Einstellplätze ablösen können, was selbst bei 100 Plätzen und einer Summe pro Platz von 2.800 Euro lediglich 280.000 Euro Einnahmen erbracht hätte. In diesem Fall hätte die Stadt Lohne einen höheren Aufwand gehabt.

 

Zu Nr. 6 der Nachfrage teilte der Stadtkämmerer mit, dass noch keine Vereinbarung über die Einstellplätze getroffen wurde. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung würde ein Nutzungsrecht durch die Stadt Lohne im Grundbuch aufgenommen. Vor einer Beurkundung und Umschreibung würde der Investor keine Genehmigung erhalten, das Grundstück zu belasten, da die Gemeinde hierzu rechtlich nicht berechtigt ist. Im Kaufvertrag kann allerdings ein Passus aufgenommen werden, dass der Notar für eine solche Belastung beim Landkreis eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann.

 

Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion kritisierte die Wortwahl in einem Beitrag des Gruppenvorsitzenden der Ratsgruppe Lohner als unangemessen und arrogant. Weiter kritisierte er, dass bei wichtigen Informationsveranstaltungen zu diesem Thema Ratsmitglieder fehlten und sich dadurch nachträglicher Informationsbedarf ergibt.

 

Der Ratsvorsitzende ermahnte die Anwesenden, die Wortwahl in den Beiträgen abzuwägen.

 

Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion wies darauf hin, dass Parkplätze in Lohne benötigt werden, weil durch die verschiedenen Baumaßnahmen viele Parkplätze entfallen sind.