Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwandlung der kleinen Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Ganztagsgruppe wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Betreuungsbedarf von der Verwaltung als notwendig festgestellt wird.


Sachverhalt:

 

Im Kindergarten „Teddybär e.V.“ werden zurzeit 45 Kinder in
> einer altersübergreifenden Gruppe (20 Kinder)
> einer kleinen Kindergartengruppe (10 Kinder) und in
> einer Krippengruppe (nachmittags; 15 Kinder)
betreut.

Von Seiten des Trägers wurde nun mitgeteilt, dass für fünf unter Dreijährige und für fünf über Dreijährige ein Bedarf an Ganztagsbetreuung besteht. Die Eltern haben Ende August 2013 schriftlich bestätigt, dass sie „aus beruflichen Gründen beim Kindergarten Teddybär e.V. einen Ganztagsplatz für die Betreuung … (ihres Kindes) zum nächstmöglichen Zeitpunkt beanspruchen möchten.“

Der Träger möchte die kleine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Gruppe umwandeln, die zehn Kinder in dieser Gruppe zusammenfassen und Öffnungszeiten für diese Gruppe  bedarfsgerecht auf eine Ganztagsbetreuung ausweiten. Angesichts der unter Dreijährigen wird für diese Gruppe die Betriebserlaubnis des Nds. Kultusministeriums, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, nur erteilt, wenn eine zweite Fachkraft eingestellt wird.

Unterlagen zu den konkreten Betreuungszeiten und den Kosten liegen noch nicht vor.

Unter Berücksichtigung der bei der Berechnung der Finanzhilfe zugrunde gelegten Jahreswochenstundenpauschale von 1.126 Euro ergeben sich für eine zweite Kraft bei einer täglichen Betreuungszeit von neun Stunden Personalkosten von jährlich rund 50.000 Euro. Nach Abzug der Finanzhilfe des Landes (20 % zuzüglich einer kleinen prozentualen Erhöhung für unter Dreijährige) in Höhe von voraussichtlich rund 12.000 Euro verbleiben Kosten in Höhe von 38.000 Euro. Diese Kosten verringern sich für jede Stunde weniger Betreuungszeit um ca. 4.000 Euro.

Im Zusammenhang mit der erforderlichen Mittagsverpflegung sind insbesondere für die Küche noch ein paar Bedarfsgegenstände zu beschaffen (Tisch, Servierwagen usw.). Voraussichtlich werden dafür jedoch nur geringe Mittel benötigt. Baumaßnahmen sind nicht erforderlich.

Eine Alternative zur Betreuung in der Einrichtung ist die Betreuung durch Tagespflegepersonen. Da diese jedoch nicht dem Elternwillen entspricht, sollte auch nicht darauf verwiesen werden.

Da die Ganztagsbetreuung so schnell wie möglich begonnen werden soll, sollte die Einrichtung einer Ganztagsgruppe mit der Maßgabe beschlossen werden, dass der Bedarf endgültig durch die Verwaltung festzustellen ist.

 

 

Beratungsverlauf:

Es wurde darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Regelung getroffen werden soll und nach aktuelleren Informationen eine achtstündige Betreuungszeit vorgesehen ist.
Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte kurz, dass für die Einrichtung perspektivisch eine Ganztagskrippe und eine kleine Kindergartengruppe angedacht sind.