Sitzung: 03.09.2013 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/012/2013
Beschlussvorschlag:
Der Umwandlung der kleinen Kindergartengruppe in eine altersübergreifende Ganztagsgruppe wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Betreuungsbedarf von der Verwaltung als notwendig festgestellt wird.
Sachverhalt:
Im Kindergarten „Teddybär e.V.“ werden zurzeit 45 Kinder in
> einer altersübergreifenden Gruppe (20 Kinder)
> einer kleinen Kindergartengruppe (10 Kinder) und in
> einer Krippengruppe (nachmittags; 15 Kinder)
betreut.
Von Seiten des Trägers wurde nun mitgeteilt, dass für fünf unter Dreijährige
und für fünf über Dreijährige ein Bedarf an Ganztagsbetreuung besteht. Die
Eltern haben Ende August 2013 schriftlich bestätigt, dass sie „aus beruflichen
Gründen beim Kindergarten Teddybär e.V. einen Ganztagsplatz für die Betreuung …
(ihres Kindes) zum nächstmöglichen Zeitpunkt beanspruchen möchten.“
Der Träger möchte die kleine Kindergartengruppe in eine altersübergreifende
Gruppe umwandeln, die zehn Kinder in dieser Gruppe zusammenfassen und
Öffnungszeiten für diese Gruppe
bedarfsgerecht auf eine Ganztagsbetreuung ausweiten. Angesichts der
unter Dreijährigen wird für diese Gruppe die Betriebserlaubnis des Nds.
Kultusministeriums, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, nur
erteilt, wenn eine zweite Fachkraft eingestellt wird.
Unterlagen zu den konkreten Betreuungszeiten und den Kosten liegen noch nicht
vor.
Unter Berücksichtigung der bei der Berechnung der Finanzhilfe zugrunde gelegten
Jahreswochenstundenpauschale von 1.126 Euro ergeben sich für eine zweite Kraft
bei einer täglichen Betreuungszeit von neun Stunden Personalkosten von jährlich
rund 50.000 Euro. Nach Abzug der Finanzhilfe des Landes (20 % zuzüglich einer
kleinen prozentualen Erhöhung für unter Dreijährige) in Höhe von
voraussichtlich rund 12.000 Euro verbleiben Kosten in Höhe von 38.000 Euro.
Diese Kosten verringern sich für jede Stunde weniger Betreuungszeit um ca.
4.000 Euro.
Im Zusammenhang mit der erforderlichen Mittagsverpflegung sind insbesondere für
die Küche noch ein paar Bedarfsgegenstände zu beschaffen (Tisch, Servierwagen
usw.). Voraussichtlich werden dafür jedoch nur geringe Mittel benötigt.
Baumaßnahmen sind nicht erforderlich.
Eine Alternative zur Betreuung in der Einrichtung ist die Betreuung durch
Tagespflegepersonen. Da diese jedoch nicht dem Elternwillen entspricht, sollte
auch nicht darauf verwiesen werden.
Da die Ganztagsbetreuung so schnell wie möglich begonnen werden soll, sollte
die Einrichtung einer Ganztagsgruppe mit der Maßgabe beschlossen werden, dass
der Bedarf endgültig durch die Verwaltung festzustellen ist.
Beratungsverlauf:
Es wurde darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Regelung
getroffen werden soll und nach aktuelleren Informationen eine achtstündige
Betreuungszeit vorgesehen ist.
Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte kurz, dass für die Einrichtung
perspektivisch eine Ganztagskrippe und eine kleine Kindergartengruppe angedacht
sind.