Beschluss: zur Kenntnis genommen

In Niedersachsen wurde bekanntlich im März 2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Die inklusive Schule gewährleistet allen Schülerinnen und Schülern durch folgende Voraussetzungen die Teilhabe an Bildung:

 

·       barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zum Lernort Schule,

·       Benutzbarkeit aller schulischen Einrichtungen,

·       Einbezogensein in das Sozialleben.

 

Seit dem 01.08.2013 nehmen Grundschulen Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf; weiterführende Schulen nehmen aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schüler/innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf.

 

In Lohne sind zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 (also zeitgleich mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule) Schüler/innen mit Behinderung in die Grundschulen aufgenommen worden. Zur Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zu den Förderschwerpunkten kann zurzeit noch keine detaillierte Auskunft gegeben werden, weil Feststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.

 

Bezüglich der baulichen Voraussetzungen für eine Inklusion ist anzumerken, dass die Schulen barrierefrei sind; dies gilt sowohl für den Zugang zur Schule als auch für Sanitäranlagen. Andere bauliche Voraussetzungen wurden auf Anfrage individuell geschaffen. So wurden beispielsweise in der Gertrudenschule, der Franziskusschule und der Grundschule Kroge wegen Schülerinnen bzw. Schülern mit einer Hörbehinderung Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik durchgeführt (z.B. Teppichboden, Wanddämmung).

 

Von den weiterführenden Schulen ist zu berichten: Zwei körperbehinderte Kinder besuchen schon seit längerer Zeit die Realschule Meyerhof. In der Albert-Schweitzer-Realschule erhält ein Kind mit einer Sehbehinderung eine sonderpädagogische Unterstützung. Die Stegemannschule muss evtl. noch ein Kind wegen einer sonderpädagogischen Unterstützung überprüfen lassen.

 

Weitere Informationen zur Inklusion werden in der Sitzung durch eine Vertreterin der Landesschulbehörde vorgetragen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Frau Helmerichs informierte zum Thema inklusive Bildung in Niedersachsen anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage; Quelle: Landesschulbehörde). Dabei wies sie auch darauf hin, dass nicht alles neu sei, sondern bisher im Rahmen des Regionalen Integrationskonzeptes bereits Integration stattgefunden habe und es auch Integrationsklassen gebe. Sie betonte auch für den Bereich der Inklusion ein verbindliches Elternwahlrecht.

 

Nach kurzen Informationen zur aktuellen Situation an Lohner Schulen wurden dann einzelne Fragen zur Beurteilung, zur sonderpädagogischen Unterstützung durch Förderschullehrer, zur inklusionsgerechten Ausstattung der Schulen und zu Integrationshelfern diskutiert.

 

Kritische Anmerkungen gab es u.a. dazu, dass Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrer/innen noch nicht (ausreichend) durchgeführt wurden, nicht ausreichend Stunden für Förderschullehrer bewilligt sind und infolge der vielen unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe und der Klassengrößen die Überforderung von Lehrkräften vorprogrammiert sei.

 

Sitzungsteilnehmer/innen waren auch der Auffassung, dass ein Wahlrecht zwischen inklusiver Bildung und dem Besuch von Förderschulen bestehen bleiben müsse. In diesem Zusammenhang wurde auf eine Petition hingewiesen, die mit Hilfe einer Unterschriftenaktion die Abschaffung der Sprachförderschulen zum Schuljahr 2014/2015 verhindern soll.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Umsetzung der inklusiven Bildung noch ein längerer Prozess ist und immer wieder verschiedene Fragen zu klären sind (z.B. Notwendigkeit von Baumaßnahmen, Finanzierung und Konnexität, Rekrutierung von Förderschullehren, Ausweitung der Stunden für sonderpädagogische Unterstützung).