Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Schritte zur Einführung der Oberschule zum Schuljahr 2015/2016 zu prüfen. Schüler, Eltern und Lehrerkollegien sollen hierbei frühzeitig eingebunden werden.


Die Hauptschule hat einen starken Schülerrückgang zu verzeichnen. Die Eltern folgen oftmals nicht den Empfehlungen der Grundschulen, so dass sich die Hauptschule weiterhin verkleinert. Die Grundschulen geben zudem immer weniger Empfehlungen für die Hauptschule. Außerdem verliert die Stegemannschule erste Schüler an die Oberschule Bakum.

 

Die Albert-Schweitzer-Realschule verliert ebenfalls Schüler. Sie wird aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen in Zukunft nicht mehr 3-zügig geführt werden können. Das bedeutet für diese beiden Schulen, dass die Möglichkeiten einer Differenzierung und damit die Förderung einzelner Schüler geringer werden. Je weniger Schüler es sind, desto weniger Fördergruppen können (z. B. für das Fach Mathematik) gebildet werden.

 

Für die Albert-Schweitzer-Realschule bedeutet diese Entwicklung außerdem, dass sie zukünftig nicht mehr alle erforderlichen Profile (Gesundheit und Soziales, Technik, Französisch, Wirtschaft) anbieten kann. Selbst wenn die Gruppengröße unterschritten würde, stünden nicht genügend Lehrerstunden zur Verfügung.

 

Eine kurzfristige Lösung könnte ein neuer Zuschnitt der Einzugsgebiete der beiden Realschulen sein. Die Realschule Meyerhof müsste eine Grundschule „abgeben“. Diese Entscheidung könnte aber in einem oder zwei Schuljahren wieder geändert werden müssen, da sich die Schülerzahlen wiederum ändern.

 

Eine langfristige Lösung der Problematik könnte in der Einführung der Oberschule bestehen. Wobei sich dann die weitere Frage anschließt, ob eine oder zwei Oberschulen eingeführt werden sollten.

 

Bei der Einführung von zwei Oberschulen werden die oben genannten Probleme in Teilen weiter bestehen, denn es gäbe eine „kleine“ und eine „große“ Oberschule.

 

Die bisherige Albert-Schweitzer-Schule wäre 2- bis 3-zügig. Außerdem müssten an der Albert-Schweitzer-Schule drei Klassenräume angebaut werden, um diese überhaupt 3-zügig führen zu können.

 

Die zweite Oberschule (Meyerhof) wäre größer. Sie wäre 3- bis 4-zügig. Klassenräume sind ausreichend vorhanden. Differenzierungsmöglichkeiten wären gegeben.

 

Die Schulleitungen der Hauptschule und der Realschulen haben in einem ersten Ansatz der Stadt Überlegungen für die Errichtung einer großen Oberschule vorgestellt.

 

Über eine jahrgangsbezogene Trennung der Schülerinnen und Schüler könnten kleinere Einheiten geschaffen werden. Die Jahrgänge 5 und 6 könnten in der jetzigen Albert-Schweitzer-Realschule von einem Lehrerteam beschult werden. Da diese Schule früher eine Orientierungsstufe war, wäre auch der Schulhof altersgerecht ausgestaltet.

 

In den Gebäuden des Schulzentrums an der Meyerhofstraße könnte ebenfalls eine Aufteilung der übrigen Jahrgänge und der dort eingesetzter Lehrkräfte erfolgen.

 

Die Einführung einer solchen großen bis zu 7-zügigen Oberschule verstößt allerdings gegen die vorgegebene Höchstzügigkeit einer Oberschule ohne Gymnasialzweig. Ob es aufgrund der geplanten Trennung der Jahrgänge innerhalb der Einrichtung eine Ausnahme hiervon geben kann, muss geprüft werden.

 

Um die Schulform Oberschule und die sich durch sie bietenden Möglichkeiten verständlich zu machen, wird Frau Heike Helmerichs von der Landesschulbehörde in der Sitzung zum Thema Oberschule vortragen.

 

Anschließend sollte zumindest in grundsätzlicher Hinsicht über die mögliche Einführung der Oberschule in Lohne zum Schuljahr 2015/2016 diskutiert werden, um auch eine frühzeitige Information und Einbindung der Eltern ermöglichen zu können.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Zur Vermeidung von Missverständnissen wies der Vorsitzende zunächst ausdrücklich darauf hin, dass in dieser Sitzung kein Beschluss zur Einführung der Oberschule gefasst werde, sondern mit einem Beschlussvorschlag lediglich ein Verfahren in Gang gebracht werden solle. Auch wenn die bisherigen Schulen unter dem Sammelbegriff „Oberschule“ zusammengeführt werden, beginnt inhaltlich und organisatorisch die eigentliche Oberschule aufsteigend mit der Klasse 5. Die bisherigen Klassen werden als „Realschul- bzw. Hauptschulklassen“ bis zum Schulabschluss weitergeführt.

 

Frau Helmerichs erläuterte kurz ihren Aufgabenbereich und gab dann anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage; Quelle: eigene Recherche; ohne Gewähr) einen Überblick über die Oberschule in Niedersachsen.

 

Die Oberschule kann sowohl jahrgangsbezogen (Schuljahrgänge 5 – 10) als auch überwiegend schulzweigbezogen (Haupt- und Realschule) geführt werden und ohne gymnasiales Angebot oder mit gymnasialem Angebot sein.

 

In einer Oberschule ohne gymnasiales Angebot ist der Unterricht jahrgangsbezogen in den Schuljahrgängen 5 und 6 sowohl als gemeinsamer Unterricht in allen Fächern als auch in Verbindung mit einer Fachleistungsdifferenzierung auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in Kernfächern (z.B. Englisch, Mathe) möglich. In den Schuljahrgängen 7 und 8 erfolgt der Unterricht nur noch mit einer Fachleistungsdifferenzierung und in den Schuljahren 9 und 10 nur noch überwiegend schulzweigbezogen.

 

Überwiegend schulzweigbezogen bedeutet, dass mehr als 50 % des Unterrichts schulzweigbezogen erfolgt.

 

In einer Oberschule mit gymnasialem Angebot gibt es eine ähnliche Unterrichtsorganisation.

 

Die curricularen Vorgaben für den Unterricht liegen vor. Die Leistungsbewertung im jahrgangsbezogenen Unterricht erfolgt nach einer einheitlichen Bewertungsgrundlage; eine Lerngruppe fertigt somit eine einheitliche schriftliche Arbeit an.

 

Frau Helmerichs verwies dann auf Veränderungen, die sich bei einer Oberschule ergeben (können). Es gibt möglicherweise ein wechselndes Schülerklientel, weil z.B. Schüler/innen aufgrund eines unzureichenden Leistungsvermögens vom Gymnasium zurückkommen. Die Klassengröße verringert sich um zwei Kinder auf 28 Schüler/innen („Klassenteiler“). Bei größeren Oberschulen wird eine didaktische Leitung eingesetzt; es gibt auch Fachbereichsleiter. Eine Oberschule kann auch als teilgebundene Ganztagsschule (zweitägiges Angebot) geführt werden.

 

Bei Rückfragen und in der Diskussion wurde deutlich gemacht, dass einer jahrgangsbezogenen Oberschule der Vorzug gegeben werde solle, in Lohne die Oberschule kein gymnasiales Angebot haben solle und Haupt- und Realschulen durch die Oberschule ersetzt werden. Aufgrund des o.g. „Klassenteilers“ und der Schülerprognose sei mit einer 7-zügigen Oberschule im Planungszeitraum nicht zu rechnen (höchstens 6 Züge).

 

Weiterhin wurde betont, dass der Elternwille bei der Schulwahl trotz fundierter Gutachten der Grundschulen weiterhin entscheidend ist, die Schüler/innen einer Oberschule die bisher auch möglichen Schulabschlüsse erwerben können und eine Durchlässigkeit zu den fachlichen und allgemeinen Gymnasien bleibt.

 

Zum Verfahren wurde ausgeführt, dass die Stadt als Schulträger den Antrag stellen muss und auch die verschiedenen Gremien der Schule (insbesondere auch die Eltern- und Schülervertretungen) an dem Verfahren beteiligt werden. Es soll keine Reform gegen die Schulen geben. Festgestellt wurde jedoch auch, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule letztlich eine Angelegenheit der Schulen ist (Planungsgruppe, Schulvorstand usw.).

 

In weiteren Wortmeldungen wurde angemerkt, dass aufgrund der demografisch bedingten Entwicklung der Schüler/innenzahl eine zukunftsfähige Schulstruktur geschaffen werden müsse. Es wurde auch gewünscht, weiterhin ergebnisoffen und ohne zeitliche Vorgaben zur Einführung zu diskutieren.