Sitzung: 08.10.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/050/2013
Beschlussvorschlag:
a)
Den Vorschlägen
der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgetragenen Stellungnahmen
wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zugestimmt.
b)
Dem geänderten Plankonzept wird zugestimmt. Die
Öffentlichkeit ist erneut über die Planung zu unterrichten und den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Verwaltung erläuterte, das der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12/I - 3. Änderung für den Bereich zwischen
Marktstraße, Keetstraße und Neuer Markt
von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 19.08.2013 bis zum 13.09.2013 im Rathaus
der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und die Unterlagen zur
Stellungnahme übersandt. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen
sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Von der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Zu den
vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Stellungnahmen, in denen keine Bedenken zur Planung geäußert wurden, sind nicht
beigefügt.
Aufgrund der vorgetragenen Stellungnahmen ist eine Überarbeitung der Festsetzungen erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Entwurf des Bebauungsplanes erneut auszulegen. Das überarbeitete Planungskonzept wurde in der Sitzung vorgestellt.
Landkreis Vechta vom 10.09.2013
Städtebau
Der Anregung zur städtebaulichen Vereinbarkeit der Festsetzungen mit zukünftigen Bauvorhaben wird gefolgt. Der Planentwurf wird entsprechend überarbeitet und erneut ausgelegt.
Wasserwirtschaft
Der Hinweis zur Regelung des Oberflächenwasserabflusses wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
Planentwurf
Der Hinweis zur besseren Nachvollziehbarkeit von Baulinien und Baugrenzen wird zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf wird entsprechend überarbeitet und erneut ausgelegt.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 05.09.2013
Die Hinweise des OOWV zu den Erschließungsarbeiten, zur Löschwasservorhaltung sowie zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Deutsche Telekom Technik GmbH
vom 03.09.2013
Der Hinweis der Deutschen Telekom zu vorhandenen
Telekommunikationsanlagen wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH vom 10.09.2013
Der Hinweis der Kabel Deutschland GmbH zu vorhandenen
Telekommunikationsanlagen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Baumaßnahmen berücksichtigt.
Deutsche Bahn AG, DB Services
Immobilien GmbH vom 20.08.2013
Der Hinweis der
Deutschen Bahn AG zum Bestandsschutz und zu Immissionen wird zur Kenntnis
genommen.
ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 20.08.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine direkte Auswirkung auf das
vorliegende Plangebiet durch die öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung
zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen
liegt nicht vor, da für eine konkrete Exploration eine Genehmigung des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung
für eine solche Genehmigung wäre, dass alle übrigen gesetzlichen Rahmenrichtlinien
eingehalten werden. Allein durch die Berücksichtigung der zulässigen Richtwerte
der TA-Lärm wäre eine Suche nach Erdöl, Erdgas und anderen Kohlenwasserstoffverbindungen
im Bereich des Plangebietes nicht möglich.
Bürger vom 06.09.2013
Den Anregungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Anordnung von inneren Baulinien und Baugrenzen wird gefolgt. Auf die Festsetzung von inneren Baulinien und Baugrenzen auf den Grundstücken Marktstraße 32-36 wird verzichtet; die Planzeichnung wird entsprechend geändert.
Der Anregung zur Baulinie
zwischen den Gebieten MK 1 und MK 2 wird gefolgt. Damit auch auf dem Grundstück
Marktstraße 32 ein Gebäude mit Grenzabstand errichtet werden kann, wird die
Baulinie in eine Baugrenze geändert. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass gem. § 22 Abs. 4 BauNVO die
Gebäude ohne Grenzabstand an der Baugrenze errichtet werden dürfen.
Die Hinweise zum Maß der baulichen Nutzung werden zur Kenntnis genommen. Um Kollisionen mit den Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen zu vermeiden, wird die Grundflächenzahl (GRZ) für den gesamten Geltungsbereich einheitlich mit 1,0 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 3,0 festgesetzt. Um die bauliche Ausnutzung in den Bereichen Marktstraße 32 und 36 der Nachbarbebauung anzupassen, wird die Zahl der Vollgeschosse von II auf III erhöht.
Der Anregung zum Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird gefolgt. Es handelt
sich hierbei um ein privates Überwegungsrecht, das als Grunddienstbarkeit im
Grundbuch eingetragen ist. Da das nördlich liegende Grundstück (Meyerhof 1 /
Keetstraße 3) bereits voll erschlossen ist und ein öffentliches Interesse an
einer Ausweisung als Geh- und Fahrrecht hierdurch nicht begründet wird, kann
auf eine Festsetzung im Bebauungsplan verzichtet werden. Die Planzeichnung wird
entsprechend geändert.