Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Neuerrichtung eines Mastbullenstalles wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Bokern-West, Märschendorfer Straße 92 beantragt den Neubau eines Mastbullenstalles beantragt. Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in relativer Alleinlage. Westlich zur Hofstelle liegen drei Einzelhäuser in einem Abstand von ca. 250 Metern.

 

Der Neubau des Mastbullenstalles hat 108 Mastplätze. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen. Da es sich hier um einen altbeständigen Betrieb handelt, ist eine UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen.

 

Derzeit dürfen auf der Hofstelle 2.292 Mastschweine sowie 57 Mastbullen gehalten werden. Beantragt ist die Erhöhung der Mastbullenplätze auf insgesamt 165 Mastbullen.

 

Der VDI-Richtlinienabstand der insgesamt beantragten Tierhaltung beträgt 325 Meter, der im hier vorliegenden Außenbereich auf 173 Meter halbiert werden kann. Zu den benachbarten Wohnhäusern wird mit 250 Metern Abstand der halbierte VDI-Richtlinienabstand weit mehr als erforderlich eingehalten. Die benachbarten Wohnhäuser liegen nicht im Immissionsbereich weiterer Tierhaltung. Zusätzliche Hofstellen mit Tierhaltung sind erst in Abständen von deutlich mehr als 600 Metern vorhanden.

 

Laut Aussage des Landkreises Vechta ist es vertretbar, dass auf eine Immissionsberechnung verzichtet wird, da auch so erkennbar ist, dass die Immissionsgrenzwerte der GIRL eingehalten werden. Deshalb bestehen bezüglich einer Genehmigungserteilung aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken. Entsprechendes wird vom Landkreis Vechta mitgeteilt.